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Im Sommer 2015 endete in der Schweiz die Übergangsfrist für das neue Bauproduktengesetz (BauPG) und die zugehörige Bauproduktenverordnung (BauPVO). Damit müssen Unternehmungen und Bauproduktehersteller in der Schweiz per Gesetz eine Leistungserklärung ihrer Produkte vorlegen. Darunter fallen auch die Gruppen der Vorhangfassaden und Fenster und Türen, welche am Fassadenprüfstand der Hochschule Luzern getestet und akkreditiert werden können. Doch Planer wie Unternehmer ignorieren das Gesetz bis heute weitgehend. Rügen und Strafen vom Marktüberwachungsorgan Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) haben die Verantwortlichen nicht zu befürchten, denn es fehlen Mittel und Ressourcen für die Kontrollen.

Erstaunt hat in diesem Zusammenhang ein Treffen der Präsidenten des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) und des Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann, dem Vorsteher des Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Von diesem Gespräch wurden Inhalte publiziert, die aufzeigen, dass Schneider-Ammann Verständnis für die von den Verbänden befürchtete Verbürokratisierung der Baupraxis zeigt. Leider ein klares Signal von ganz oben, dass dem BauPG keine große Bedeutung beigemessen wird.

Überregulierung will keiner. Doch das BauPG als Ursache für das aktuelle Dickicht im Bereich Normgebung und Verbandsrichtlinien zu erklären, ist falsch. Dessen richtige Anwendung führt zu einer transparenteren Normenlandschaft, eben gerade weil dieses Gesetz über der Norm und über den Richtlinien steht. Wir als Kompetenzzentrum und akkreditierte und notifizierte Stelle werden BauPG und BauPV sowohl in der Ausbildung der angehenden Fachingenieure wie auch in Forschung und Dienstleistung bewusst einbringen. Spätestens wenn die ersten Bundesgerichtsurteile vorliegen, werden sich alle daran orientieren müssen.

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