Marktübersicht Brandschutzgläser

Transparenter Brandschutz von sechs Herstellern

Brandschutzverglasungen verhindern im Ernstfall eine schnelle Brandausbreitung und sichern Fluchtwege. Metallbauer sollten auf zertifizierte Hersteller und Verarbeiter achten, die empfindlichen Schutzschichten erfordern besondere Produktionsbedingungen. In der Übersicht präsentieren Hersteller typische Brandschutzgläser ihres Portfolios. Die Tabelle hat Dipl.-Ing. Ulrike Hensel erstellt, über das Login unserer Website können Abonnenten diese im Excel-Format herunterladen.

Obwohl Glas nicht brennt, zerspringt es bei Feuer, erweicht beziehungsweise schmilzt bei sehr hohen Temperaturen und lässt Wärmestrahlung fast ungehindert hindurch. Diese Eigenschaften sind für einen wirksamen Brandschutz völlig ungeeignet. Deshalb entwickelten Forscher vor über 35 Jahren die ersten speziellen Brandschutzgläser.

Die folgende Marktübersicht stellt Brandschutzgläser von sechs verschiedenen Glasherstellern vor. Zusammen mit Rahmenprofil, Dichtungen und Befestigungsmitteln wird daraus eine Brandschutzverglasung und nur diese ergibt im Sinne der Normen ein Brandschutzelement mit entsprechenden Eigenschaften. Die europäischen Normen beziehen sich immer auf eine Brandschutzverglasung, die als Gesamtsystem geprüft und zugelassen wird. Ein Brandschutzglas ist nach den jeweiligen Produktnormen kennzeichnungspflichtig, z.B. als Verbundglas mit Brandschutzeigenschaften nach EN 14449 oder als Isolierglas mit Brandschutzeigenschaften nach EN 1279.

Normen, Normen und kein Ende

Brandschutzverglasungen werden in Feuerwiderstandsklassen klassifiziert. In Deutschland gilt hierfür seit jeher die Norm DIN 4102. Der Buchstabe F steht für Feuer- und Rauchwiderstand sowie Hitzedurchgangsbeständigkeit, G bedeutet kein Hitzedurchgangsschutz auf der brandabgewandten Seite. Unterschieden werden F30 (feuerhemmend), F60 (hochfeuerhemmend), F90 (feuerbeständig), F120 (hochfeuerbeständig) und G30 bis G120 (feuerwiderstandsfähig). Die Zahlen geben die Zeit in Minuten als Dauer der Schutzwirkung an. Für Feuerschutzabschlüsse (Feuerschutztüren) gelten die Klassen T30, T60 und T90.

Auf europäischer Ebene gilt für Brandschutzgläser die EN 357; die EN 13501-2 entsprechend für Feuerwiderstand und die EN 13501-1 für die Einteilung in Baustoffklassen. Letztere europäische Norm unterscheidet wesentlich mehr Klassen und Kombinationen als die deutsche DIN 4102-2. So werden neben dem Brandverhalten auch Brandnebenerscheinungen wie die Rauchentwicklung und das Abtropfen oder Abfallen von Teilen berücksichtigt. Auch die Feuerwiderstandsklassen sind deutlich detaillierter gegliedert. Innerhalb dieser Zeiten müssen bestimmte Eigenschaften erfüllt sein, die als Klassifizierungskriterien durch das Voranstellen von Buchstaben wie z.B. E für Étanchéité (Raumabschluss), I für Isolation (Wärmedämmung unter Brandeinwirkung) oder W für Radiation (Begrenzung des Strahlungsdurchtritts) beschrieben werden. Eine direkte Zuordnung der bisherigen Brandschutzklassen gemäß der DIN 4102 zu den europäischen Klassen ist daher nicht ohne weiteres möglich. In der Bauregelliste findet sich jedoch eine Zuordnung der bauaufsichtlichen Anforderungen zu den europäischen Klassen.

Bauprojekte verlangen internationale Normen

Obwohl die Euronormen seit 2002 beziehungsweise 2003 als DIN EN 13501-1 und -2 veröffentlicht wurden, gelten in vielen Bereichen die alten DIN-Normen, Zulassungen und allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse noch parallel, sodass es zu Doppelangaben bei der Klassifizierung kommen kann. Auf Nachfrage beim Institut für Fenstertechnik (ift) Rosenheim gibt es dafür folgende Erklärungen. Erstens verweisen das deutsche Bauordnungsrecht und die Bauregelliste noch immer auf die bisherigen nationalen Normen, wo es noch keine sogenannten produktspezifischen „harmonisierten Produktnormen“ gibt. Zweitens werden auch da, wo es diese Produktnormen bereits gibt, Ausschreibungen noch traditionell nach den alten Normen verfasst.

Die Normenreihe EN 13501 mit insgesamt fünf Teilen ist unter anderem dazu da, bei einem so wichtigen Sicherheitsthema wie dem Brandschutz, die Bauprodukte auf europäischer Ebene einheitlich zu klassifizieren. Nicht nur für internationale Bauprojekte macht das Sinn, sondern auch für alle größeren nationalen Projekte, die bereits heute auf europäischer Ebene ausgeschrieben werden. Auch außerhalb Europas gibt es länderspezifisch unzählige Brandschutzanforderungen, -prüfvorschriften, -normen und Zulassungsbestimmungen. In der Schweiz müssen beispielsweise alle Brandschutzmaterialien von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF zugelassen werden. Dies erschwert Herstellern die Exportfähigkeit ihrer Produkte und Montageunternehmen die sachgemäße Ausführung von internationalen Projekten und kann im Schadensfall zu langwierigen rechtlichen Auslegungsstreitigkeiten der jeweiligen Prüfberichte führen. Daher ist jeder gut beraten, sich bei der Zertifizierung seiner Produkte an europäische und internationale Normen zu halten.

In der Marktübersicht wird versucht, die deutsche und die europäische Zulassung für die einzelnen Brandschutzverglasungen darzustellen, wohl wissend, dass Details in einer solch vereinfachten Form zu kurz kommen.

Brandschutzscheiben sind multifunktional

Desgleichen kann die Marktübersicht im sehr vielfältigen Angebot an Brandschutzgläsern nur einen Ausschnitt möglicher Glasvarianten abbilden. Es lohnt sich für den Metallbauer also immer, konkrete Anfragen direkt an die Hersteller zu richten. Beispielsweise wenn es um die maximal mögliche Scheibengröße, Einbauoptionen in entsprechende Rahmensysteme oder Mehrscheiben-Brandschutz-Verbundgläser mit bestimmten U-Werten oder Lichtdurchlässigkeitswerten geht. Brandschutzgläser können zusätzlich einbruchshemmende, lärm- und wärmeisolierende Funktionen übernehmen oder die Sonneneinstrahlung reduzieren.

Brandschutzgläser sollten immer bei einem zertifizierten Hersteller oder Verarbeiter bezogen werden, da schon kleinere Nachlässigkeiten in der Produktion zum Verlust entsprechender Eigenschaften der Feuerschutzschichten führen können. Gleiches gilt für den Einbau der Scheiben und der kompletten Brandschutzelemente, weshalb dieser nur von einem kompetenten (Metallbau)-Fachbetrieb unter genauer Beachtung der Montageanleitung des Herstellers vorgenommen werden darf.

Angaben zu Handhabung, Lagerung, Transport, Einbau, Instandhaltung usw. definiert immer der Hersteller der Brandschutzgläser. Hinsichtlich des Zeitraums zwischen dem Herstelldatum und dem Datum des Scheibeneinbaus sind normative Regelungen nicht bekannt. Für den Einbau von Brandschutzgläsern oder Brandschutzelementen gilt ganz besonders, dass dieser in genau derselben Art und Weise vorzunehmen ist, wie es für die Brandschutzverglasung nach den Brandschutzprüfungen zur Zulassung beziehungsweise Klassifizierung festgelegt wurde. Der Hersteller der Brandschutzverglasung trägt schlussendlich die Verantwortung für die Gesamtkonstruktion. Doch wenn die Montage nicht so ausgeführt wurde, wie es in der Montageanleitung definiert ist, dann wird im Schadensfall seitens des Gesetzgebers nicht der Zulassungsinhaber, sondern der Monteur zur Verantwortung gezogen. Daher werden oft Montagebetriebe durch Hersteller oder Systemhäuser speziell geschult oder der Hersteller montiert selbst. Die Verpflichtung des Verarbeiters zur Schulung ist gewöhnlich in der Systemzulassung des Herstellers schriftlich fixiert.

Metallbauer muss Nachweise erbringen

Der Brandschutz ist immer eine Systemanforderung und keine separat zu betrachtende Baustoffanforderung. Daher wird bei der Vergabe von Prüfzertifikaten stets das System geprüft, bestehend aus Glas, Rahmensystem, Abdichtungssystem und Wand. Für die Zulassung einer Brandschutzverglasung muss der Metallbauer Folgendes beachten: Wenn er Brandschutzgläser bei einem Glashersteller bezieht, um diese in einen Rahmen oder direkt in eine Wand einzubauen, dann hat er gemeinsam mit dem Hersteller den Feuerwiderstand des von ihm festgelegten Systems durch Prüfungen nachzuweisen. Das bedeutet einen ziemlichen Aufwand, denn für jede Materialkombination sind eigene Nachweise und Zulassungen erforderlich. Darum werden diese Zertifikate von den Besitzern sehr gehütet und nicht an andere Kollegen der Branche oder Subunternehmer einfach weitergereicht. Einfacher hat es der Metallbauer, wenn ein Glashersteller oder Systemhaus Nutzungsrechte an seinen Prüfnachweisen vergibt. In dem Fall hat der Brandschutzglashersteller die Prüfzeugnisse erworben und gibt mit dem Verkauf der Gläser auch klare Montage- und Einbauvorgaben zum Beispiel in Form von Lizenzen weiter. Dies führt meist zu einer engen Lieferantenbeziehung mit längerfristigen Nutzungsverträgen.⇥

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