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Treppen & Brandschutz F30

Für „notwendige Treppen“ gelten ab Gebäudeklasse 3 (Landesbauordnungen) brandschutztechnische Anforderungen. Im Fall von Stahltreppen sind diese mindestens in F30/R30 auszuführen, das heißt, ihre Tragfähigkeit muss durch Brandschutzsysteme z.B Anstriche/Beschichtungen  (RSB) oder Ummantelungen für die geforderte Dauer mindestens sichergestellt werden. Die Brandschutzbemessung für Stahltreppen kann nach der DIN EN 1993-1-2 (Eurocode) berechnet werden. Bei gewendelten Stahltreppen und Stahltreppen in Kombination mit Holz bzw. Holztreppen ist ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) notwendig. Eine erfolgreich dokumentierte Brandprüfung nach DIN 4102 bei einer notifizierten Prüfstelle ist nachzuweisen.

Die Anwendungen der Reaktiven Brandschutzsysteme RBS sind in deren abZ oder ETB eindeutig beschrieben und geregelt. Fällt das Werkstück nicht in den Anwendungsbereich, muss eine ZiE für eine Brandschutzbeschichtung beantragt werden. Betriebe, die Brandschutzschichten auf Stahltreppen auftragen, müssen dafür zertifiziert sein, die Mitarbeiter gemäß der Vorgaben geschult. So wird das zulassungskonforme Auftragen der Dämmschicht sichergestellt. Die Optik der Stahltreppen mit Brandschutzanstrich ist umstritten. Von Seiten der Hersteller wären zugunsten von mehr Ästhetik Produktinnovationen im Bereich der Deckbeschichtungen gefragt. Das RSB besteht bei Ein-Komponentensystemen aus einer Grundbeschichtung, die den Korrosionsschutz sicherstellt und Haftvermittler zwischen der Stahloberfläche und der intumeszierenden Beschichtung ist. Deren reaktiven Komponenten schäumen im Brandfall aufgrund der hohen Temperaturen auf und bilden so eine thermische Schutzschicht. Die Deckschicht dient zum Schutz der darunterliegenden Schichten und der Farbgebung. Zwei-Komponentensysteme benötigen keine Grundierung und Deckbeschichtung. Die Schichtdicken des Dämmschichtbildners richten sich nach der geforderten Feuerwiderstandsklasse und den jeweiligen vorgegebenen U/A-Werten. Hersteller der Beschichtungen bieten dazu Beratungen an. Mit speziellen Grundbeschichtungen lässt sich die Feuerschutzfarbe auch auf verzinktem Stahl aufbringen. Im Nachgang müssen brandschutzbeschichtete Bauteile regelmäßig gewartet werden, zudem ist auf die zugelassene Nutzungsdauer der RSB zu achten.

Stefanie Manger, Chefredakteurin

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