"Die ETA lohnt sich"

Beim DIBt-Symposium Anfang November diskutierten Vertreter der deutschen Bauaufsicht, der EU und der Bauwirtschaft über Nutzen, Funktion und Verfahren der Europäischen Technischen Bewertung (ETA). Bereichernd für ETA-unerfahrene Symposiumsteilnehmer waren die Rückmeldungen aus der Befestigungstechnik, einem Bereich, in dem seit mehr als 18 Jahren ETAs ausgestellt werden.
Gute Noten bekam die ETA von Thomas Holland-Letz, dem stellvertretenden Geschäftsführer des Fachverbands Werkzeugindustrie e.V. Für Dübel werden seit mehr als 18 Jahren ETAs erteilt. Das Fazit des Verbandsvertreters ist klar: "Die ETA lohnt sich nicht nur für große Hersteller, sondern gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger bekannten Marken!" Diese könnten von der positiven Imagewirkung der ETA profitieren.
Als "maßgeschneiderte Lösung zur Lückenschließung" bezeichnete der neue EOTA-Präsident und DIBt-Vizepräsident, Dr.-Ing. Karsten Kathage, die ETA. Überall dort, wo Produktleistungen nicht abschließend aufgrund der harmonisierten Norm erklärt werden könnten, biete die ETA eine europarechtskonforme, unabhängige und auf das Produkt zuschneidbare Möglichkeit, die Erfüllung der Bauwerksanforderungen nachzuweisen. Doch auch dort, wo keine harmonisierte Norm vorliege, könne die ETA von Herstellern genutzt werden, um Produkte europaweit mit der CE-Kennzeichnung zu vermarkten.
Zu Gelassenheit und Vertrauen ermutigte Gerhart Lange, Technischer Referent im Bereich Befestigungstechnik am DIBt. Seine Kernbotschaft an die Antragsteller: "Sprechen Sie uns auf Ihr Anliegen an, den Rest machen wir!" Das DIBt verfüge über umfassende Erfahrung sowohl in der Erarbeitung von Europäischen Bewertungsdokumenten als auch in der Ausstellung von Europäischen Technischen Bewertungen. Seine Analogie einer Bergbesteigung unter erfahrener Anleitung, beschließt er mit den Worten: "Und am Ende des Weges liegt Ihnen Europa zu Füßen!"

Um was handelt es sich bei der ETA?
Europäische Technische Bewertung (ETA) – ein harmonisiertes Bewertungsinstrument
Die Europäische Technische Bewertung – bekannter unter der Abkürzung ETA vom Englischen „European Technical Assessment“ – ist eine von unabhängigen, staatlich benannten Stellen vorgenommene Bewertung der Leistung eines Bauprodukts in Bezug auf seine Wesentlichen Merkmale. Wobei als „Wesentlich“ (mit großem W) all jene Merkmale gelten, die sich auf die Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke auswirken.
Die ETA wird in der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) als Alternative zur harmonisierten Norm konstituiert, und zwar in Fällen, in denen keine harmonisierte Norm vorliegt oder in denen in der Norm mindestens ein Wesentliches Merkmal nicht berücksichtigt ist oder das dort vorgesehene Bewertungsverfahren nicht geeignet ist. Damit bietet die ETA einen 100 % europarechtskonformen Weg zur Schließung von Lücken in defizitären harmonisierten Normen. red



Thematisch passende Artikel:

ETA versus abZ

Keine Wahl zwischen ETA und hEN

Im aktuellen Newsletter des DIBt klärt die Behörde den Stellenwert von Europäischen Technischen Bewertungen (ETA) innerhalb des europäischen und bauaufsichtlichen Rahmens. Hersteller fragen wohl...

mehr
04/2018 Fischer Expertenforum

Das Baurecht in Diskussion

Qualität sichern und europäische Vorgaben gestalten

Der Präsident der Prüfingenieure für Bautechnik e.V., Dr.-Ing. Markus Wetzel konstatierte: „Der Schutzmantel unserer bauordnungsrechtlichen Gesetzgebung in Deutschland wird durch Vorgaben der EU...

mehr
11/2014

„DIBt koordiniert und überprüft“

Im Gespräch mit Dipl.-Ing. Manuela Bernholz vom DIBt

Manuela Bernholz leitet beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin das Referat Marktüberwachung, das für die Kontrolle von harmonisierten Bauprodukten zuständig ist. Stefanie Manger...

mehr

EN 14351-2 weiter unklar

Kein CE-Zeichen für Brandschutz-Innentüren

Sollen wir oder sollen wir nicht? Diese Fragen stellten sich Türhersteller wie Hörmann oder Novoferm in puncto ETA (Europäische Technische Bewertung/European Technical Assessment) für Innentüren...

mehr
10/2017 DIBt, Vizepräsident Karsten Kathage

„Die MVV TB wird konkret.“

Der Europäische Gerichtshof erklärte in seinem Urteil C-100/13 vom 16. Oktober 2014 das Vorgehen Deutschlands für unzulässig, nationale Zusatzanforderungen an Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung zu...

mehr