Meister-BAföG steigt ab 1. August 2016

Das "Meister-BAföG" hat rund 1,7 Millionen berufliche Aufstiege mit rund 6,9 Milliarden Euro gefördert. Das Förderprogramm wird zu 78 Prozent vom Bund und zu 22 Prozent von den Ländern finanziert. Ziele der jüngsten Novelle sind, die Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie zu erleichtern und die Finanzierung weiter zu verbessern. Dies soll auch dazu beitragen, dass künftig noch mehr Frauen die Förderung nutzen. Insgesamt machen sie bisher weniger als ein Drittel der Geförderten aus.


Meister-BAföG für Bachelorabsolventen
Mit der Novelle öffnet die Bundesregierung das Meister-BAföG für Bachelorabsolventen und –absolventinnen. Auch Studienabbrecher, die in eine betriebliche Ausbildung gewechselt sind, können mit bestimmten Vorqualifikationen künftig die Aufstiegsförderung erhalten.

Höhere Fördersätze
Mit der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) wird die Förderung familienfreundlicher: die Unterhaltszuschläge für Kinder und Ehegatten steigen von 210 / 215 Euro auf 235 Euro monatlich. Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 113 auf 130 Euro monatlich erhöht.
Außerdem steigen die Zuschussanteile, die Vermögensfreibeträge, die Beiträge für Lehrgangs- und Prüfungskosten und für das "Meisterstück". Der Erfolgsbonus für das Bestehen der Abschlussprüfung wird erhöht: Künftig werden 30 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen.

Zum 1. August 2016 steigen die maximalen Unterhaltsbeiträge:
- für Alleinstehende von 697,00 Euro auf 768,00 Euro/Monat
- für Alleinerziehende von 907,00 Euro auf 1.003,00 Euro/Monat
Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag. Er steigt von 113 auf 130 Euro /Monat.
- für Verheiratete mit 1 Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro /Monat
- für Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro/Monat
Der Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag wird auf 47 Prozent angehoben.
Der Vermögensfreibetrag steigt von 35.800 Euro auf 45.000 Euro. Die Einkommensfreibeträge wurden mit der 25. BAföG-Novelle erhöht: für die Fortbildungsteilnehmer sind ab dem 01.08.2015 290 Euro/Monat frei (bisher 255 Euro)
Die Beiträge zu Lehrgangs- und Prüfungskosten steigen von 10.200 auf maximal 15.000 Euro.

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