Datenschutznovelle
EU-Datenschutzgrundverordnung ab 25. Mai 04.05.2018 |Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nimmt alle Unternehmen, die Daten erfassen und speichern, in die Pflicht, ihre gesamte Datenverwaltung anzupassen. Betroffen sind dabei alle Daten mit Personenbezug. IT-Experte Christian Heutger erläutert in einem Artikel der Fachzeitschrift bauhandwerk (Bauverlag), welche Maßnahmen nötig sind, um den gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen und geht auf Sonderregelungen für Kleinstunternehmen ein.