Brandschutztore & -vorhänge

Erfahrungen aus der Praxis

Zum November 2019 änderte sich für Tore und Vorhänge mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaft die Rechtsgrundlage für deren Inverkehrbringen und Verwendung. Die Leistungserklärung mit CE-Kennzeichnung nach EU-Bauproduktenverordnung hat sowohl Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse wie auch bauaufsichtliche Zulassungen abgelöst.

Prüfungen nach DIN 4102 können daher nicht mehr als Grundlage verwendet werden, sondern ausschließlich nach EN 1634-1 [2] für die Feuerschutz- und EN 1634-3 [3] für die Rauchschutzeigenschaften sowie EN 12605 [4] für die Dauerfunktionsprüfungen. Für diese fordert EN 12605 im Gegensatz zu DIN 4102-18 [5] 10 % mehr Zyklen als für die gewünschte Klassifizierung notwendig, um die Unterschiede zwischen den idealisierten Laborbedingungen und den realen Einsatzbedingungen auszugleichen. Das ist nur ein Beispiel dafür, dass die Hersteller alte Prüfergebnisse nach DIN-Normen nicht mehr nutzen können...

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