Die BauPVO über NRWGs

Neuerungen im Überblick

Zum Juli 2013 hat die Bauproduktenverordnung (Construction Product Regulation = CPR) die Bauproduktenrichtlinie (Construction Product Directive = CPD) abgelöst. Welche Auswirkungen hat diese Verordnung auf die Planung einer RWA-Anlage mit einem nach DIN EN 12101-2 geprüften Natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgerät (NRWG)? Darauf antwortet Dipl.-Ing. Maik Schmees. Er ist bei D+H Mechatronic als Prokurist und Technischer Leiter tätig.

Einige wesentliche Elemente der Bauproduktenrichtlinie bleiben mit der neuen Bauproduktenverordnung erhalten. Dazu gehören die Pflicht zur CE-Kennzeichnung, die Durchführung der Erstprüfung (jetzt Type Testing genannt), die Verpflichtung zur Einrichtung einer werkseigenen Produktionskontrolle sowie die Einhaltung der Anforderungen harmonisierter Normen. Darüber hinaus gibt es in der Verordnung zahlreiche Präzisierungen und inhaltliche Änderungen.

Neue Begrifflichkeiten. So wurden mit der Bauproduktenverordnung neue Begriffe definiert, die abweichende Verfahrensschritte zur Folge haben. Ging es...

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