Verschärfung der EnEV

Änderungen für Türen, Tore und Fenster

Die Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) haben Auswirkungen auf die Gebäudehülle und damit auch auf die Bauteile Tür und Tor. Der Bauphysiker Manuel Demel vom ift Rosenheim hat während der Tür- und Tortage referiert, was sich für Türen, Tore und Fenster geändert hat.

Mit Änderung der EnEV zum Januar 2016 wurde der Jahresprimärenergiebedarf für neue Gebäude um 25 % reduziert. Die Wärmedurchgangskoeffizienten des Referenzgebäudes gemäß Tabelle 1 sowie die Begrenzung der Transmissionswärmeverluste (HT´) gemäß Tabelle 2 wurden jedoch nicht explizit angepasst (Tabelle 1).

Falls der um 25 % niedrigere Jahresprimärenergiebedarf nicht durch eine umfangreichere Nutzung von regenerativen Energien erreicht wird, führt dies natürlich mittelbar zu niedrigeren Wärmedurchgangskoeffizienten für alle Teile der Gebäudehülle.

Für das Marktsegment der energetischen Sanierung des Baubestands ist die Anlage 3 der wichtigste Teil der Energieeinsparverordnung. Allerdings wurden für die energetische Gebäudesanierung die Anforderungen nicht verschärft.

Definition Außen- und Innentüre

Tore sind in der EnEV nicht geregelt. Gleichwohl empfiehlt es sich für Tore, die Raum- und Außenklima trennen, dass sie die energetischen Anforderungen von Außentüren einhalten. Geregelt sind hingegen Fenster- und Außentüren, Anforderungen an Innentüren sind nicht festgelegt. Außerdem schließt die EnEV in Anlage 3 die Anwendung auf rahmenlose Türanlagen aus Glas, Karusselltüren und kraftbetätigte Türen aus.

Nach DIN 12519 ist eine Außentür eine Tür, welche das Innenklima vom Außenklima trennt, z.B. die Hauseingangstür sowohl im Einfamilienhaus als auch im Mehrfamilienhaus (MFH) oder Nichtwohngebäude. Die Wohnungstür im MFH, die eine Wohnung vom Treppenhaus trennt, ist nach dieser Definition eine Innentür. Es gab bei Außentüren eine Verschärfung von UD = 2,9 W/m²K (EnEV 2009) auf 1,8 W/m²K. Dies entspricht sicher dem Stand der Technik (Tabelle 2).

Bauteile, die EnEV nicht benennt

Eine Balkon- oder Terrassentür ist in der Regel eine Fenstertür und keine Außentür. Die Fenstertür ist (laut DIN 12519: „türhohes Fenster, das dem Zu- und Durchgang dient“) dem Fenster gleichgestellt.

In der Vergangenheit gab es oft Unklarheiten bezüglich der Anforderung an Bauteile, die nicht explizit in der Energieeinsparverordnung genannt werden. In der Auslegungsstaffel XIX-7 ist festgelegt, wie das Referenzgebäude beschrieben werden soll, wenn in der EnEV Angaben zu Eigenschaften, die in einem konkreten Fall für die exakte Bestimmung des Anforderungswertes erforderlich wären, nicht beschrieben sind, aber dennoch der Höchstwert für den Jahresprimärenergiebedarf bestimmt werden muss. In der konkreten Anwendung ist z.B. das Referenzgebäude mit dem identischen Wärmedurchgangskoeffizienten für ein Tor wie der U-Wert des auszuführenden Gebäudes zu berechnen.

Berechnung UD Türen

Der Wärmedurchgangskoeffizient UD einer Tür kann durch Berechnung nach EN ISO 10077-1 in Verbindung mit EN ISO 10077-2 oder experimentell durch eine Messung nach EN ISO 12567-1 nachgewiesen werden. Nach Produktnorm EN 14351-1 können die Wärmedurchgangskoeffizienten für die Standardgröße von 1,23 m x 2,18 m (einflügelig) bzw. 2,00 m x 2,18 m (zweiflügelig) ermittelt werden. Für den EnEV-Nachweis können die Wärmedurchgangskoeffizienten der Türen bezogen auf die Standardgröße nach Produktnorm EN 14351-1 verwendet werden, sofern der Auftraggeber im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich die Nachweise der Wärmedurchgangskoeffizienten bezogen auf die tatsächlichen Abmessungen fordert.

Luftdichtheit von Fenstern

Des Weiteren wurde die Anforderung an die Fugendurchlässigkeit von Fenstern und Außentüren aus der EnEV gestrichen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Fenster und Außentüren nun undichter werden können. Die Anforderungen an die Luftdichtheit von Außenbauteilen ist in der DIN 4108 geregelt. Demnach müssen die Funktionsfugen von Fenstern und Fenstertüren mindestens der Klasse 2 (bei Gebäuden bis zu zwei Vollgeschossen) bzw. der Klasse 3 (bei Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen) nach DIN EN 12207 entsprechen. Bei Außentüren muss die Luftdurchlässigkeit der Funktionsfuge mindestens der Klasse 2 nach DIN EN 12207 entsprechen.

Berechnung UD Tor

Der Wärmedurchgangskoeffizient UD eines Tores ist nach Produktnorm für Tore EN 13241-1 zu ermitteln. Der Wärmedurchgangskoeffizient UD kann durch Berechnung nach EN 12428 in Verbindung mit EN ISO 10077-2 nachgewiesen werden. Nach Produktnorm 13241-1 Anhang D kann der Wärmedurchgangskoeffizient auch durch Messung im Heizkastenverfahren ermittelt werden, indem der Probekörper in oder hinter eine vorbereitete Öffnung mit einer Abmessung von min. 2,00 m x 2,00 m bzw. max. 2,50 m x 2,50 m eingebaut wird. Durch Messung des vollständigen Tores, der Torflügelsektion sowie der Torflügel mit den entsprechenden Einbauten, z.B. von Fenster und Schlupftüren, kann der Wärmedurchgangskoeffizient UD eines Tores flächenabhängig berechnet werden.

Für den EnEV-Nachweis ist der Wärmedurchgangskoeffizient UD eines Tores bezogen auf die tatsächliche Fläche anzugeben. In der Auslegungsstaffel XX-4 sind die Anforderungen im Bestand und die Berücksichtigung bei Neubauten für Tore erläutert. In der EnEV werden „Tore“ als Bauteil zwar nicht explizit erwähnt, müssen aber sowohl im Referenzgebäude als auch im Ist-Gebäude mit ihren realen Flächen und Eigenschaften berücksichtigt werden, um den Jahresprimärenergiebedarf ermitteln zu können. Beim Nachweis des mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten bei Nichtwohngebäuden bleiben sie vollständig unberücksichtigt.

Fazit

Die Änderungen der EnEV haben Auswirkungen auf die Gebäudehülle und damit  auf Tür und Tor. Da das Anforderungsziel des Niedrigstenergiegebäudes 2019/21 immer näher rückt, wird es immer wichtiger flächenabhängige Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile korrekt angeben zu können, um den Jahresprimärenergiebedarf zu ermitteln.  Türen bzw.  Tore müssen also bei der Planung berücksichtigt werden. Für die Hersteller wird es umso wichtiger, die Wärmedurchgangskoeffizienten ihrer Produkte anzugeben. Das ist keine leichte Aufgabe, aber mit Vereinfachungen, z.B. der Klassenbildung für die Ermittlung des Wärmedurchgangskoeffizienten für Türfüllungen, kann sich die Anzahl der Nachweise reduzieren.

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