Vorsicht Verantwortung

Auf der Pressekonferenz der ift Fenstertage (Bericht ab S. 17) Anfang Oktober hat der ein oder andere Fachjournalist nachgehakt: Wird der Gesetzgeber für das Einrichten von Flüchtlingsunterkünften auf Anforderungen der EnEV verzichten? „Warum sollten wir unsere erreichten technischen Standards zurückstufen?“, fragte VFF Präsident Bernhard Helbing zurück. Doch dann, drei Wochen später ist die EnEV für Flüchtlingsunterkünfte keine Vorgabe mehr. Ein zweiter wollte wissen, ob Prof. Ulrich Sieberath meint, dass zugunsten einer schnelleren und kostengünstigeren Bauweise Abstriche für den Brandschutz denkbar sind. „Nein, das wäre ethisch nicht vertretbar“, sagte der Rosenheimer Institutsleiter. Rechtlich immerhin ist es ab November doch möglich.

Im Asylbeschleunigungsgesetz heißt es bei Änderungen im Baurecht: „Um kurzfristig neue Heime einrichten zu können, werden zahlreiche Vorschriften im Baurecht geändert. So gelten Energiestandards nicht im üblichen Ausmaß, auch feuerpolizeiliche Vorschriften werden teilweise umgangen. (…) Die Entscheidung darüber wird den Kommunen übertragen.“ Dort ist der Druck, Unterkünfte für Asylsuchende schnell und günstig einzurichten, und dort werden auch die Bauanträge dafür genehmigt. Mancher bislang wohl eher gegen die Gesetzeslage, ab November passt es dann aber wieder besser.

Rechtlich möglich, aber ethisch vertretbar?

Brandschutz ist ein heikles Arbeitsfeld, einerseits gibt es sehr viele differenzierte Vorgaben, andererseits Spielräume. Maßgabe feuerpolizeilicher Vorschriften ist, den Menschen in den Heimen im Brandfall beispielsweise mithilfe von Feuerschutztüren, Flucht- und Rettungswegen Rettung zu ermöglichen. Welche baulichen Maßnahmen im Einzelnen diese Maßgabe  fordert, darüber entfachen zwischen Planern, Ausführenden und Baubehörden immer wieder Diskussionen. Das letzte Wort haben die genehmigenden Baubehörden. Aber: Ein wichtiger Parameter für notwendige Maßnahmen sind die jeweiligen Nutzer. Spezielle Gefahrenpotenziale, die sich etwa aus den kulturellen Hintergründen der Bewohner ergeben, müssen ins Brandschutzkonzept mit einbezogen werden, und nicht zuletzt muss das zunehmende Risiko durch Brandanschläge berücksichtigt werden. Zum Jahreswechsel 2015 meldeten Tagesmedien, Brandschutzversicherungen von Flüchtlingsunterkünften hätten sich binnen kurzer Frist verzehnfacht.

Also, der Gesetzgeber hat für Abstriche feuerpolizeilicher Vorschriften eine Türe aufgemacht, ob die Kommunen als Entscheidungsträger und mit ihnen Planer und Ausführende diese nutzen, hat ab November vor allem mit Verantwortung zu tun.

Ein interessantes Heft wünscht

Stefanie Manger
Chefredakteurin metallbau

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