Bauproduktenverordnung verlangt Kraftakt

Weit über 2.000 Dokumente stehen Systemgebern, Türenherstellern und Baubeschlaghändlern seit dem 1. Juli 2013 im Dr. Hahn Kundenportal zur Verfügung. Die von der Bauproduktenverordnung geforderte Leistungserklärung, das produktbezogene CE-Zertifikat und die REACH-Erklärung sind dabei in einem Zip-Dokument getrennt nach den 23 Amtssprachen der EU zusammengefasst. Im August kommt mit Kroatisch die 24. Sprache hinzu.

„Mit diesen Unterlagen erfüllt das Unternehmen die in der Bauprodukte Verordnung (BauPVo) verlangten Vorgaben“, versichert Falk Füllgraf, Leiter Anwendungstechnik bei Dr. Hahn. Seit dem Start der BauPVo erhalten auch alle Türbänder, die das Werk in Mönchengladbach verlassen, eine entsprechende CE-Kennzeichnung, aus der die Bandklasse ersichtlich ist.

Doch dies ist zunächst nur die erste Stufe. Dr. Hahn kündigt an, im nächsten Schritt den Downloadbereich mit einer Suchmaske zu versehen, in die der Kunde eine Artikelnummer eingeben kann und er dann unmittelbar, ohne suchen zu müssen, die zutreffende Leistungserklärung angezeigt bekommt.

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