EN 16034 tritt erst September 2016 in Kraft

Bislang ist die Branche davon ausgegangen, dass die Produktnorm EN 16034 Ende 2015 wirksam ist, doch laut Amtsblatt der Europäischen Union vom 13.11.2015 wird die Produktnorm EN 16034 „Fenster, Türen und Tore – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ erst zum 1. September 2016 wirksam. Dann können Hersteller diese Produkte als CE-gekennzeichnete Feuer- und Rauchschutzabschlüsse europaweit vertreiben. Während einer dreijährigen Koexistenzphase dürfen Produkte mit CE-Zeichen oder mit nationaler Kennzeichnung noch nebeneinander in Verkehr gebracht werden. Ab 2. September 2019 ist nur noch das CE-Zeichen zulässig.

CE-Kennzeichnung statt abZ und abP
Das Verfahren der CE-Kennzeichnung auf Basis eines Klassifizierungsberichts ersetzt dann die „Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassungen“ (abZ) für Feuerschutzabschlüsse und das „Allgemein Bauaufsichtliche Prüfzeugnis“ (abP) für Rauchschutzabschlüsse. Im Klassifizierungsbericht gemäß EN 13501-2 und dem Bericht zum erweiterten Anwendungsbereich gemäß EN 15269-1 bis -20 werden die Kenngrößen des Produkts und der zulässige Variantenbereich (Türfamilie) festgelegt. Ab dem 1. September 2016 dürfen Hersteller von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen diese als harmonisierte, CE-gekennzeichnete Produkte europaweit handeln. Für Architekten, Hersteller und Verarbeiter bedeutet das, dass nun Ausschreibungen und Angebote nach der EN 16034 erfolgen können und nach der dreijährigen Koexistenzphase von CE- und nationaler Kennzeichnung ab dem 2. September 2019 zwingend erfolgen müssen. Dabei ist wichtig, dass beide Verfahren bau-rechtlich gleichwertig zu bewerten sind und die gleiche Zukunftssicherheit hinsichtlich des Bestandschutzes eines Gebäudes gewährleisten.

NPZ-Stellen
Eine zentrale Rolle kommt im neuen Prüfverfahren der notifizierten Produktzertifizierungsstelle, kurz NPZ-Stelle, zu. Sie trägt als fachliche Aufsicht die Verantwortung für Prüfungen, Produktklassifizierungen und Überwachungen. NPZ-Stellen in Deutschland sind unter anderem das Materialprüfungsamt NRW (MPA NRW), das MPA Braunschweig oder das ift Rosenheim.


red, 04.12. 2015

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