Neuerungen der DIN 18008

Das Bewusstsein für Sicherheit wächst bei den Bauherren zusehends. „Gerade bei bodenbündigen Verglasungen sowie im Überkopfbereich können durch den Einsatz von Sicherheitsglas Unfälle durch große, scharfkantige Glasscherben vermieden werden. Das beziehen auch immer mehr Bauherren in ihre Planungen beim Hausbau oder bei der Modernisierung mit ein“, erklärt Jochen Grönegräs, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Flachglas (BF).

In den europäischen Nachbarländern wie zum Beispiel Österreich oder Italien ist Sicherheitsglas bereits Pflicht. In der Schweiz schreibt die SIGAB-Richtlinie 002 „Sicherheit mit Glas“ Sicherheitsglas unterhalb von 1,0 Metern ab Januar 2018 vor. „Bei uns in Deutschland beschäftigt sich der Normenausschuss NA 005-09-25 AA im Rahmen der Überarbeitung der DIN 18008 Teile 1+2 mit dem Thema“, so Grönegräs.
In dem neuen Entwurf des Teil 1 wird bei zugänglichen Verglasungen bis mindestens 0,80 Metern über Verkehrsfläche auf der zugänglichen Seite Glas mit sicherem Bruchverhalten gefordert. Dieser Trend setzt sich auch im Teil 2 der DIN 18008 fort. „Hier muss weiterhin bei Überkopfverglasungen zum Schutz von Verkehrsflächen für Einfachverglasungen beziehungsweise die untere Scheibe von Mehrscheiben-Isolierverglasungen nur Verbundsicherheitsglas, also VSG eingesetzt werden“, erklärt Grönegräs. Infolge des EuGH-Urteils (Rs. C-100/13) würden aktuell die Regelungen der Musterliste der Technischen Baubestimmungen (MLTB) in die neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) überführt.

Europäische Sicherheitsstandards
Die Überarbeitung der DIN 18008 Teile 1+2 hat unter anderem zum Ziel, die deutschen Standards auf das europäische Sicherheitsniveau anzuheben. „Daher wird die Nachweiserleichterung für Vertikalverglasungen, die kleiner sind als 1,6 Quadratmeter, mit Einführung der neuen Teile 1+2 entfallen. Mit der deutschen Bauaufsicht wird außerdem aktuell darüber gesprochen, dass im zweiten Schritt auch die bisherige Nachweiserleichterung der MLTB, also die neue MVV TB, für Dachflächenfenster entfallen soll“, schließt Grönegräs. red, 17.04. 2017

www.bundesverband-flachglas.de

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