ift-Erläuterung zur EN 16034

Die Produktnorm EN 16034 „Fenster, Türen und Tore – mit Feuer-/ Rauchschutzeigenschaften“ kann ab dem 1.11.2016 zur CE-Kennzeichnung genutzt werden. Das europäische Amtsblatt vom 28.10.2016 legt nun fest, dass die Norm allerdings nur in Verbindung mit den jeweiligen Produktnormen für Fenster und Außentüren (EN 14351-1) und Tore (EN 13241) gilt. Hersteller können damit ab November diese Produkte mit dem CE-Zeichen europaweit in den Verkehr bringen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Neben den Prüfnachweisen gehört hierzu auch eine Fremdüberwachung durch eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle (NPZ), die das notwendige Zertifikat ausstellen muss.

Mit der Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt  am 28. Oktober (C 398/55) wurde die Produktnorm EN 16034 „Fenster, Türen und Tore – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ harmonisiert; sie tritt zum 1. November 2016 in Kraft – ab dann ist eine CE-Kennzeichnung dieser Produkte möglich. Die Koexistenzphase wurde vom 1.11.2016 bis zum 1.11.2019 festgelegt. Für Architekten, Hersteller und Verarbeiter bedeutet dies, dass nun in Ausschreibungen für Außentüren und Tore die europäischen Klassen nach EN 16034 gefordert werden können. Die Grundlage für das Erstellen der Leistungserklärung und des CE-Zeichens ist das „Zertifikat zur Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit“, das von einer notifizierten Produktzertifizierungsstelle (NPZ) erstellt wird.
 
Allerdings gilt die EN 16034 nur in Verbindung mit den jeweiligen Produktnormen für Fenster und Außentüren (EN 14351-1) und Tore (EN 13241); es ist der Hinweis enthalten „Die Norm EN 16034:2014 ist nur in Verbindung entweder mit EN 13241-1:2003+A2:2016 oder mit EN 14351-1:2006+A2:2016 anzuwenden.“

Die beiden Produktnormen „EN 13241-1:2003+A2:2016; Tore – Produktnorm, Leistungseigenschaften“ und die „EN 14351-1:2006+A2:2016“ Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften — Teil 1: Fenster und Außentüren“ mussten deshalb auch angepasst werden.


red, 31.10.2016

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