Neue Musterbauordnung
Neuerungen für Errichter & Planer 19.11.2024 |
Foto: DGWZ
Die MBO bringt Neuerungen für das Bauwesen in Deutschland, die sowohl Planer als auch Errichter betreffen. Darauf macht die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) aufmerksam. Der Schwerpunkt der Änderungen der Musterbauordnung vom November 2023, die seit Juli 2024 in Kraft ist, liegt auf Sicherheit und Nachhaltigkeit, um Bauprojekte zukunftssicher und umweltfreundlich zu gestalten.
Bauherren profitieren von gelockerten Abstandsflächenregeln für Solaranlagen, was die Planung energieeffizienter Gebäude erleichtert. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das barrierefreie Bauen: Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten müssen so geplant werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Auch der Brandschutz wurde verschärft, was die Verwendung feuerbeständiger Materialien und sicherer Rettungswege erfordert. Zusätzlich dürfen nur noch CE-gekennzeichnete Bauprodukte eingesetzt werden.
Für Errichter sind die verschärften Baustellensicherungen wichtig. Gefahrenzonen müssen klar gekennzeichnet und Schutzmaßnahmen strikt umgesetzt werden. Bei Großprojekten wie Windenergieanlagen sind strengere Brandschutzmaßnahmen vorgeschrieben.
Die geänderte MBO bietet somit neue Chancen für nachhaltiges Bauen, fordert aber auch eine striktere Einhaltung der Vorschriften, um die Sicherheit und Qualität moderner Bauprojekte zu garantieren. Die MBO dient als Vorlage und wird durch Änderungen der Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer in geltendes Recht umgesetzt.