Marktübersicht „Fassadenintegrierte Solarmodule“

PV-Fassaden im Trend

Nischenprodukt mit Zukunft: PV-Module für Fassaden rücken zunehmend in den Vordergrund. Die umfassende Marktübersicht hilft Metallbauern, im Geschäft mit der Sonne Fuß zu fassen.

Besonders für Unternehmen ist der sogenannte „grüne Gedanke“ sehr wichtig. Immer mehr Kunden informieren sich über das Thema Sonnenenergie und über die verfügbaren Möglichkeiten, Gebäude energetisch zu optimieren. Dabei kristallisiert sich ein Trend zu Solar-Fassaden heraus. Metall- und Fassadenbauer sollten die entsprechenden Techniken kennen und wissen, welche Partner ihnen weiterhelfen können. In unserer zweiteiligen Marktübersicht zeigen Hersteller von Solarelementen passende Module und Kollektoren für wegweisende Fassaden. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie ausführliche Details zu „Fassadenintegrierten Solarmodulen“. Darunter, die einzelnen  technischen Daten, wie und von wem die Module montiert werden können, welche Gestaltungs-Möglichkeiten es gibt und was künftig für Metallbauer noch interessant wird.
 
Definition. „PV-Anlagen gelten als fassadenintegrierte Photovoltaik, wenn die Elemente an der Fassade, in der Fassade oder als Fassade angebracht sind und neben der Funktion der Stromerzeugung zusätzlich mindestens eine Teilfunktion aufweisen wie Klimatisierung, Schallschutz, Sichtschutz, Sonnenschutz, Wärmeschutz oder Wetterschutz“, definiert Christian Hallerberg vom Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar), Berlin. Allgemein ist Photovoltaik die Technologie zur direkten Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie (Spannung). Lichteinstrahlung führt zu einer Trennung von positiver und negativer Ladung innerhalb der Halbleiterschichten und damit zur Spannung. Letztere wird über eine Kontaktierung der Schicht abgegriffen und der Strom kann fließen.
 
Aktuelle Lage. Windenergie und Solartechnik gelten als wichtige Stützen der Energiewende in Deutschland. Anfang März wurden die staatlichen Fördertarife für Betreiber von PV-Anlagen gekürzt. Nur zwei Wochen zuvor hatten der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Phillip Rösler (FPD), und Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen (CDU) die Regelung veröffentlicht. Das bedeutet für Betreiber von kleinen Anlagen, z.B. Dachanlagen auf Wohnhäusern, dass sich die Vergütungssätze auf voraussichtlich 19,5 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde (ct/kWh) und für große Anlagen, wie Freilandanlagen, auf 13,5 Cent verringern. Die Kritik daran ließ nicht lange auf sich warten. „Die Bundesminister wissen genau, dass jedes weitere Gigawatt Photovoltaik Tatsachen schafft. Deswegen warten sie nicht einmal mehr die Auswirkungen der bereits zum ersten Januar 2012 erfolgten Vergütungskürzung um 15 Prozent ab“, sagt Irm Scheer-Pontenagel, Geschäftsführerin der EUROSOLAR e.V., der Europäischen Vereinigung für Erneuerbare Energien, Bonn. „Wenn jetzt mehr als zehn Gigawatt Solarstrom in den Mittagsstunden in das Stromnetz eingespeist werden, ist das nur ein Vorgeschmack auf den Einfluss, den die in Deutschland installierten Module künftig nehmen werden“, weiß die Expertin. „Die Erneuerbaren Energien haben inzwischen einen Anteil von 20% an der deutschen Stromversorgung erreicht.“
Auch andere Verbände und Solar-Anbieter protestierten gegen die aktuellen Einschnitte sowie weitere geplante Kürzungen und warnten vor den Folgen. Nach Berechnung des BSW-Solar summieren sich die Einschnitte bei der Solarstromförderung – je nach Marktsegment – auf 30 bis 50%.
 
Hintergrund. Bereits Anfang Januar 2012 waren die Vergütungssätze nach den Vorgaben des Energie-Erneuerungs-Gesetztes (EEG) gekürzt worden. „Für jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom erhält der Betreiber einen Betrag zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent, je nach Standort und Größe der Anlage“, erklärte damals Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn. Damit sank der erzeugte Solarstrom auf das Niveau von Haushaltsstromtarifen. Im vergangenen Jahr wurden PV-Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 7500 MW neu installiert. Dies schätzt die Bundesnetzagentur auf der Grundlage einer vorläufigen Auswertung der gemeldeten Daten.  
Fassaden-Regelung. „Im heutigen EEG, in dem auch die Vergütung von solarerzeugtem Strom geregelt ist, findet sich keine Richtlinie, die Solarstrom aus Fassaden oder Dachintegration anreizt“, weiß Willi Ernst, Mitglied im Beirat der Centrosolar Group AG, München, und Gründer des „Biohaus“ in Paderborn. „Lediglich mit dem sogenannten Fassadenbonus, der von 2004 bis 2008 Fassadenanlagen einen Vergütungsaufschlag von fünf ct/kWh zusagte, wurde in Deutschland – zeitweilig - ein erster Schritt getan“, sagt Ernst. „Auf dieser Basis wurden allerdings nur PV-Anlagen mit sieben Megawatt errichtet, denn die genannten fünf Cent deckten weder Mehrkosten noch Mindererträge.“
Heute fordert die Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Berlin, mit ihrer Fachgruppe Bauwerk-Integration eine gesonderte Vergütung für gebäudeintegrierte PV-Anlagen und wird dabei von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS), Berlin, sowie dem BSW-Solar unterstützt. „Für dachintegrierte Anlagen sollen zehn Prozent Aufschlag auf die jeweils gültige EEG-Vergütung gezahlt werden, 30 Prozent für fassadenintegrierte Elemente“, erklärt Ernst. „In der letzten EEG-Novelle fand dies keine Berücksichtigung, für die nächste wird die Forderung weiter gestellt. Denn solch eine Regelung könnte sowohl der Solarwirtschaft wie auch dem Fassaden und Metallbau einen deutlichen Schub geben.“

Die aktuelle Ausgabe von metallbau mit der Marktübersicht "Fassadenintegrierte Solarmodule" oder ein PDF der Übersicht können Sie sich hier bestellen:

Weitere Informationen gibt Autor Willi Ernst in seinem Fachbericht "Zukunftsmarkt Solar (Teil 1)

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