Berufskleidung für Azubis

Für Anfänger ist Sicherheit umso wichtiger

Es gibt viele Kriterien, die man bei der Einkleidung des Teams im Blick haben muss - das gilt auch für den Nachwuchs: einheitliche und gute Optik aller Mitarbeiter, normgerechter Schutz – und dazu natürlich die Kosten. Um den Organisationsaufwand so gering wie möglich zu halten, entscheiden sich viele Unternehmen für Mietkleidung. Claudia Kuntze-Raschle, Geschäftsführerin des DBL-Vertragswerks Kuntze & Burgheim Textilpflege gibt Auskunft zur Einkleidung von Azubis.

metallbau: Wie überzeugen Unternehmen die Azubis von der Notwendigkeit einer Arbeits­kleidung?

Claudia Kuntze-Raschle: Einheitliche Berufskleidung der Azubis ist wichtig für ihre Integration in den Ausbildungsbetrieb. Vor allem aber zur Arbeitssicherheit gehört die richtige Berufskleidung. Besonders in der Anfangsphase sind die unerfahrenen Azubis besonders gefährdet, durch schützende Kleidung wird ihre Sicherheit erhöht.

metallbau: Wann sollte man sich um die Einkleidung kümmern?

Kuntze-Raschle: Idealerweise mit dem Abschluss des Ausbildungsvertrages. Manche Unternehmen verbinden die Unterzeichnung mit einer Anprobe, denn erfahrungsgemäß sind die Angaben der jungen Leute zur passenden Konfektionsgröße nicht immer zuverlässig. Unsere Kunden können über ihren Serviceberater spezielle Anprobemuster bestellen oder ihm die Anprobe direkt übertragen.

metallbau: Ab wann ist die neue Kleidung zu tragen, und ist das verpflichtend?

Kuntze-Raschle: Die Kleidung sollte mit der ersten Sicherheits- und Arbeitsunterweisung ausgegeben und dann auch getragen werden. Das Unternehmen kann den Auszubildenden dazu verpflichten. Insbesondere wenn Persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist, z.B. beim Schweißen, beim Umgang mit chemischen Substanzen oder auch in elektrostatisch aufgeladenen Bereichen, ist das Tragen normgerechter Schutzkleidung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Auch Sicherheitsschuhe, Brille oder Helm sind in vielen Bereichen Pflicht.

metallbau: Wer kommt bei der Berufskleidung für die Kosten auf?

Kuntze-Raschle: Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Kosten übernehmen, wird von den Unternehmen individuell festgelegt. Bei Mietberufskleidung empfehlen wir, die Beschäftigten an der Wochenpauschale zu beteiligen, da sich dies erfahrungsgemäß positiv auf die Nutzung und Wertschätzung der Berufskleidung auswirkt. Für normgerechte Schutzkleidung hat generell der Arbeitgeber die Kosten zu tragen.

metallbau: Wenn ein Azubi die Abteilung wechselt, erhält er immer die passende Kleidung – oder besser eine Sonderlösung?

Kuntze-Raschle: Azubis erhalten in der Regel die Standardkleidung des Unternehmens. Alternativ kann das Unternehmen für die Azubis einen Pool mit Persönlicher Schutzausrüstung einrichten. Wir als Mietdienstleister bieten bei sicherheitstechnischen Aspekten wie Schweißerschutz- oder Schnittschutzkleidung für die Ausbildungszeit eine gemischte Ausstattungsvariante an.

metallbau: Darf Kleidung mit nach Hause genommen, gewaschen, repariert werden?

Kuntze-Raschle: Grundsätzlich bestimmt das Unternehmen, ob Kleidung vor Ort gewechselt oder mitgenommen wird. Wir empfehlen aus hygienischen und praktischen Gründen eine Lagerung im Unternehmen. Auf das private Waschen, insbesondere bei genormter Schutzkleidung und Hightech-Materialien wie Schweißer- oder Warnschutz sollte man verzichten. Sonst lässt sich nicht kontrollieren, ob nach dem Waschen die vom Gesetzgeber geforderte normgerechte Schutzfunktion noch gewährleistet ist.

metallbau: Wer kommt für die Schäden an der Berufskleidung auf?

Kuntze-Raschle: In der Regel geht normaler Verschleiß bei betrieblich angeschaffter Berufskleidung zu Lasten des Unternehmens. Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, übermäßige Beanspruchung oder mutwillige Zerstörung kann sich das Unternehmen aber ggf. ersetzen lassen. So halten wir es bei der Mietberufskleidung gegenüber den Unternehmen auch.

metallbau: Ist auf dem Namensschild der Hinweis „Auszubildender“ nötig?

Kuntze-Raschle: Ja, denn wenn Kunden, Vorgesetzte, Kollegen oder Gäste wissen, dass sich dieser Mitarbeiter noch in Ausbildung befindet, beugt das Missverständnissen vor.

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