Marktübersicht Balkonsysteme

Konstruktionen aus Aluminium und Stahl

Balkone können nachträglich an fast jedem Haus montiert werden, sind jedoch nach den Landesbauordnungen meist genehmigungspflichtig. Bereits falsche Abstandsgrenzen zum Nachbargrundstück können zu rechtlichen Problemen führen. Wer hier dem Bauherrn ein Rundum-sorglos-Paket von A bis Z bietet, kann kräftig punkten. In der Printausgabe vom Mai listen wir Systeme mit technischen Daten von acht Herstellern.


Balkone steigern die Lebensqualität der Nutzer und gleichzeitig den Wohnwert und den Wert der Immobilie. Heutzutage werden viele Balkone aus Aluminium hergestellt, üblich sind aber nach wie vor verzinkte Stahlkonstruktionen, Holzbalkone sowie Kragarmbalkone mit Betonplatten.
Balkone gab es schon zu früherer Zeit an Burgen und Schlössern: Die meist kleinen Steinaustritte stehen auf Konsolen. Später wurden steinerne oder hölzerne Kragarme aus dem Gebäude geführt, auf denen die Balkonkonstruktion ruht. Auskragende Geschossplatten haben sich vor allem mit der modernen Stahlbeton-Bauweise durchgesetzt. Da im Zuge der EnEV viele Gebäude thermisch isoliert werden, bilden die Kragarmbalkone konstruktionsbedingt oft Wärmebrücken. Im Neubau werden deshalb von vornherein gedämmte Kragträger oder Kragplatten eingesetzt, bei der Gebäudesanierung kann das sehr kostenintensiv oder eventuell konstruktiv nicht möglich sein. Aus diesem Grund sind hier Vorstell- sowie Anbaubalkone gefragt, die nachträglich montierbar sind und nicht oder nur sehr wenig in die Gebäudehülle eingreifen. Vorstellbalkone sind eigenständig vor der Fassade stehende, selbsttragende Konstruktionen, die mit mindestens vier Stützpfeilern auf einem Fundament stehen. Anbaubalkone stehen auf zwei Pfeilern und werden zusätzlich an der Fassade befestigt. Beide können als Einzelbalkon oder als Balkonanlage errichtet werden.

Balkongeländer wurden früher aus Holz oder Metall gefertigt, üblich waren Pfostenkonstruktionen mit Stab- oder Zierfüllungen. Ergänzt werden diese traditionellen Bauarten heute durch Füllungen aus witterungsbeständigen HPL-Platten, Blechen, Kunststoff oder Glas. Vor allem Ganzglasgeländer erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Ihre Transparenz und der ungehinderte Blick nach draußen machen den Reiz aus. Was sich mancher Architekt oder Planer allerdings oft nicht klar macht ist, dass der Blick nicht nur von drinnen nach draußen geht sondern auch umgekehrt. Wer also Balkone und Balkonanlagen mit einfachen Stabgeländern oder teuren Ganzglasgeländern aus Klarglas errichtet, muss damit rechnen, dass die Nutzer sehr erfinderisch werden, um sich vor neugierigen Blicken zu schützen. Schnell können dann auch architektonisch anspruchsvolle Objekte zu „Klein-Istanbul“ mutieren.
Balkongeländer haben vor allem die Funktion einer Absturzsicherung zu erfüllen. Der Metallbauer hat hier u.a. die Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung zu beachten. Wichtig sind dabei die Dimensionierung und die richtige Befestigung.

Auch die Balkonentwässerung bleibt ein anspruchsvolles Thema, das leider oft unbefriedigend und wenig nachhaltig gelöst wird. Die Balkonentwässerung konnte aus Platzgründen in der Marktübersicht nicht berücksichtigt werden. Interessante Informationen dazu bietet der Artikel auf Seite 58 über das Metallbauunternehmen Abel, das eine in das Geländer integrierte, patentierte Lösung entwickelt hat.

Landesbauordnungen beachten
Wer einen Balkon nachträglich errichten will, benötigt i.d.R. eine Baugenehmigung entsprechend der zutreffenden Landesbauordnung. Der nachträgliche Anbau stellt einen Eingriff in die Bausubstanz dar. Nur wenn der örtliche Bebauungsplan die Errichtung eines Balkons von vornherein gestattet, ist lediglich der Neubau anzuzeigen.
Genehmigungsfreie Baumaßnahmen ziehen leider immer wieder rechtliche Probleme nach sich. Ein Beispiel sind nicht eingehaltene Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken. Abstandsflächen sind vor allem für eine ausreichende Belüftung, Belichtung und aus Brandschutzgründen notwendig. Sie sind in den Landesbauordnungen festgelegt.

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