Metallbautag

Im Schulterschluss für die Branche

Die Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Toren/Fassaden (AMFT) möchte Plattform der österreichischen Metallbauunternehmen sein. Der Rekord von 165 Teilnehmern am Metallbautag Ende April in Waidhofen/Ybbs bestätigte ein Interesse am Angebot zur Kooperation.

Die starke Präsenz der Unternehmer in Waidhofen war gewiss auch ein Willkommensgruß an Anton Resch, der 2017 die Geschäfte der AMFT übernommen hat. Resch will Bewegung in die Branche bringen. „Der Metallbau verharrt auf seiner Stelle, wird weit unter Wert geschlagen“, begrüßte er die AMFT-Mitglieder im Tagungshotel „Schloss an der Eisenstraße“. Der Geschäftsführer monierte, dass das Bestbieterprinzip im Vergaberecht noch nicht bei den Ausschreibenden angekommen ist, zugleich habe die Branche alle Hände voll zu tun, Trends wie Smart-Home oder der nachhaltigen Bauweise Rechnung zu tragen und die Digitalisierung wie beispielsweise BIM voranzutreiben — ganz zu schweigen von der Umsetzung zunehmender Normen. Resch rief die Unternehmer auf, ihre virulenten Themen der AMFT zu berichten, damit der Verband im Schulterschluss der Branche an die zuständigen Stellen herantreten kann und nötige Änderungen in ihrem Sinne erwirken kann.

AFI „KnowHow-Corner Praxis“

Harald Greger berichtete von den Erfolgen des Marketings für die Gemeinschaftsmarke Alu-Fenster. „Nach einer aktuellen Umfrage kennt heute jeder dritte Österreicher die Fenstermarke.“ Der Geschäftsführer des Aluminium-Fenster-Institutes führte den Bekanntheitsgrad vor allem auf die kontinuierliche Arbeit des AFI zurück, die wiederum auf einer stabilen Führungsriege basiere. Über die vergangenen drei Jahrzehnte hinweg sei ein stabiles Netzwerk aufgebaut worden. In internen Gesprächen wie auch in den externen mit Bauherren und Architekten gelte Fachwissen inzwischen als Kernkompetenz der Marke.

Als neues ServiceAngebot für die AFI-lizenzierten Betriebe stellte Greger die Online-Plattform „KnowHow-Corner Praxis“ vor. In dem Informationsportal geben Sachverständige Tipps, es werden Umfragen zum Markt veröffentlicht, Normen und Marktpolitik erläutert sowie Maßnahmen und Strategien für das Vertriebsmarketing vorgeschlagen.

Vertriebstipps

Unter der Überschrift „Verkaufen — eines der schönsten Dinge im Leben“ gab Mag. Willy Lehmann Vertriebstipps. Er verglich das Verhältnis zu den Stammkunden mit einer Ehe und erinnerte die Unternehmer daran, wie viele Eheleute in Österreich täglich fremdgehen. Nach Information des Marketingexperten sollen es 200.000 Männer sein; mitgefangen mitgehangen kommen nach Adam Riese 200.000 Frauen hinzu — darunter sind vielleicht nicht nur Verheiratete. Um den Stammkunden also bei der Stange zu halten, sollte seine Begeisterung für das Unternehmen immer wieder neu geweckt werden. Eine ausgeprägte individuelle Einstellung auf den Kunden sei am hilfreichsten — auf, dass er nicht nach den Angeboten der Mitbewerber schielt. Für vereinbarte Kundengespräche empfahl er Vertriebsmitarbeitern sich vorzubereiten, „zumindest die ersten zehn Sätze“ bis ausreichend Sicherheit für das Gespräch gewonnen ist.

Um Segmente mit Bedarf ausfindig zu machen, riet er zu Marktanalysen. Kann eine Nachfrage für definierte Regionen konkretisiert werden, wird der Erfolg absehbar. Anhand eines Fallbeispiels zeigte Lehmann, wie sich für ein Unternehmen ein neues Marktsegment über inzwischen zwei Jahre hinweg mit zweistelligen Wachstumsraten generieren ließ.

Vergabegesetz 2018

Ein Update zum Bundesvergabegesetz 2018 gab RA Dr. Matthias Öhler. Im Sinne der Förderung von Kleinstunternehmen (KMU) wurde geboten, Vergabeverfahren KMU-freundlich zu gestalten. Die Lose können pro Bieter begrenzt werden. Führt der Auftraggeber keine Losvergabe durch, muss er sich erklären. Neu ist auch, dass Verhandlungen über Preis und Leistung möglich sind, Unterschiede in den Angeboten angesprochen werden dürfen, selbst im Oberschwellenbereich ist dies zulässig.

„Die vollelektronische Vergabe von der Bekanntmachung bis zur Angebotsabgabe ist Realität.“ Für den Oberschwellenbereich ist ab Oktober 2018 die eVergabe Pflicht. Dr. Öhler ermutigte, die Chancen zu sehen und die e-Vergabe weniger als bürokratische Hürde zu betrachten. „So können dann im Nachgang keine Papierseiten mehr ausgetauscht werden, alle abzufragenden Parameter der Vorlage müssen erfüllt werden.“ Der Rechtsanwalt wies darauf hin, dass so künftig weniger Betrug möglich ist.

Erleichterung gab es in punkto Nachweise für die Eignung des Auftrags. Der Auftragnehmer braucht dem AG keine Nachweise mehr zukommenzulassen, die der AG direkt über die kostenfreie Datenbank erhalten kann bzw. ihm in einem früheren Verfahren vorgelegt wurden. Ausgeschlossen vom Verfahren werden Unternehmen, denen bei Voraufträgen erhebliche oder dauerhafte Mängel mit Schadensersatz nachgewiesen wurden. Weitere Ausschlusskriterien sind die unzulässige Beeinflussung der Entscheidungsfindung des Auftraggebers sowie der Versuch, vertrauliche Informationen des AG zu erhalten, um unzulässige Vorteile zu erlangen.

Umgang mit Subunternehmen

Die Bieter sind heute prinzipiell verpflichtet, alle Subunternehmer bekannt zu geben, in Konsequenz kann der AG bei „kritischen Leistungen“ oder falls „sachlich gerechtfertigt“ den Einsatz eines Subunternehmens verbieten. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Subunternehmen nach dem Zuschlag nominieren: Wenn der Auftragnehmer die Eignungsnachweise für das Subunternehmen erbringt und der AG zustimmt.

Prüfmatrix für AGBs

Wegen zunehmender Undurchdringlichkeit der Auftraggeber-AGBs, die, insbesondere was die Haftung für Mängelfolgeschäden betrifft, wirtschaftliche Relevanz haben, ist Vorsicht geboten. Um rechtswidrige Klauseln in den AGBs leichter ausfindig zu machen, wird in Kooperation mit der AMFT eine Matrix entwickelt, mit der sich verdächtige Satzformulierungen schnell filtern lassen. Die Liste ist dreigliedrig: rechtskonforme Formalismen (weiß), wahrscheinlich rechtswidrige (grau) und rechtswidrige (schwarz).

BIM im Metallbau

Über BIM im Metallbau informierte Dipl.-Ing. Lars Oberwinter (Fachautor des metallbau Beitrags „BIM im Metallbau“ in den Ausgaben mb 2/3; mb 4; mb 5). Der Prokurist der Plandata Datenverarbeitungsgesellschaft in Wien leitet die Abteilung BIM Solutions, in der inzwischen zwanzig Mitarbeiter beschäftigt sind.

Mit Tekla steht auch für den Metall- bzw. Stahlbau eine Software für eine Werks- und Montageplanung in BIM-Arbeitsweise zur Verfügung.

Während an den Vorteilen von BIM kein Zweifel besteht: 3-D-Bauelemente als Informationsträger anstatt unübersichtliche Papierunterlagen, weiter die zentrale Verwaltung interdisziplinärer Informationen, Sicherheit in Planung und Ausführung, die Terminierung aller Gewerke zugunsten eines reibungslosen Baustellenablaufs usw.

Um diese Vorteile umzusetzen, geht es nun vor allem um digitale Standards und normative Regeln für Kooperationen und Abläufe bei der Projektarbeit. In den Unternehmen braucht es organisatorische und strukturelle Vorbereitungen auf diese neue Arbeitsweise und die Ausbildung der Anwender in allen beteiligten Disziplinen. Oberwinter wies auf die umfassende Wissensdatenbank „How to BIM“ hin, die weitgehend kostenfrei ist.

www.BIMpedia.eu

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