Roto Frank

Mehr Sicherheit und Komfort

Für Aluminiumfenster verlangt der Gesetzgeber den Einbau von Öffnungsbegrenzern. Sie verhindern unkontrollierte Bewegungen des Flügels, außerdem schlägt ein entsprechend ausgestatteter Flügel nicht ungebremst gegen die Laibung.

Um diesen Komfort in Anspruch nehmen zu können, wurden Öffnungsbegrenzer nach DIN EN 13126-5 Anwendung 5/6 vom ift Rosenheim geprüft. Und zwar die drei Begrenzer aus dem Programm Roto AL: Variante 1 mit Bremse und Anschlag; Variante 2 mit abschließbarer Anschlagfunktion und Variante 3 mit abschließbarer, dabei überfahrbarer und selbsttätig wiederverriegelnder...

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 03/2022

Roto

Öffnungsbegrenzer

Herstellern von Aluminiumfenstern, die mit den Beschlagprogrammen „Roto AL“ oder „Roto AL Designo“ arbeiten, stehen verschiedene vom ift Rosenheim geprüfte Öffnungsbegrenzer zur Verfügung. Der...

mehr
Ausgabe 04/2020

Öffnungsbegrenzer für Fenster

Tipps für eine absturzsichernde Funktion

Aus bauphysikalischen und architektonischen Gesichtspunkten besteht vermehrt die Forderung, öffenbare Elemente wie Fenster und Fenstertüren anstelle von Festverglasungen, Geländern und Umwehrungen...

mehr

Aluminiumfenster mit Öffnungsbegrenzer

Das „MainTor Porta“ Hochhaus an der Weißfrauenstraße in Frankfurt ist heute die Heimat der Fondgesellschaft Union Investment. Deren mit Immobilienfonds befasste Tochtergesellschaft ist auch...

mehr
Ausgabe 12/2023

Roto Frank kritisiert Politik

Umsatzzuwachs um 2% in 2023

Das Umsatzwachstum der Gruppe von rund 2% zum Geschäftsjahr Ende September 2023 bezeichnete Dr. Eckhard Keill als erfreulich. „Es hätte mehr werden können, wenn wir politisch nicht so viel...

mehr
Ausgabe 05/2024 Bilanz Fensterbau Frontale 2024

Siegenia

Präsentationen am smarten Haus

„Von der Heizung bis zur Beleuchtung nutzen die meisten Menschen bereits smarte Steuerungen. Wir haben an unserem Stand am smarten Haus den Nutzen aufgezeigt, den der Einbezug der Gebäudehülle als...

mehr