Schallgeschützt lüften

Bereits seit Mai 2009 gilt die Lüftungsnorm DIN 1946-6, die zunehmend auch freiwillig auf Wunsch der Bauherren umgesetzt wird. Die in den Fensterblendrahmen integrierten Lüftungselemente sollten im geöffneten Zustand einen Mindestschallschutz von 40 dB und einen Volumenstrom Q bei 2 Pa von mindestens 10 m³/h/m sicherstellen, und dies bei einer thermischen Trennung, also ohne Kälteübergang: ein klassisches Einsatzgebiet der AK 80/3. Sie lässt sich ästhetisch an jedes Fenstermaterial anpassen und sorgt mit ihrer fünffach verstellbaren Lüfterklappe als auch dem sogenannten Coanda-Effekt, wodurch...

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