Relevante Änderungen der EnEV 2014

Für die energetische Gebäudesanierung werden die Anforderungen allgemein nicht verschärft. Es gibt jedoch bei Haustüren eine Verschärfung von 2,9 auf 1,8 W/(m²K). Fenstertüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe- oder Hebemechanismus wurden als neue Produktgruppe 2f definiert und der Höchstwert für die Sanierung (Anlage 3, Tab. 1) von 1,3 auf 1,6 W/(m²K) erhöht. Somit also die Anforderungen gesenkt. Des Weiteren wurde die Anforderung an die Fugendurchlässigkeit von Fenstern aus der EnEV gestrichen; d.h. jedoch nicht, dass Fenstern nun undichter werden können. Bei Nichtwohngebäuden werden ab 1.1.2016 die Anforderungen an den mittleren U-Wert für transparente Bauteile und Vorhangfassaden von 1,9 auf 1,5 W/(m²K) und für Glasdächer, Lichtbänder und Lichtkuppeln von 3,1 auf 2,5 W/(m²K) verschärft. Bedeutsam ist auch die entfallene Ausnahmeregelung für Schaufenster, denn gerade für kleinere Einzelhandels- und Dienstleistungsgeschäften bringen neue Fenster und Verglasungen spürbare Energieeinsparungen und Komfortgewinne.red

Auch wenn sich wenig direkte Änderungen für Bauelemente ergeben haben und die energetische Verschärfung von 25% erst zum 1.1.2016 in Kraft treten wird, gibt es doch einige neue Regelungen und daraus folgende Konsequenzen, die Hersteller von Fenstern, Türen, Fassaden und Glas kennen sollten. In einem ausführlichen Beitrag auf unserer Home werden die Veränderungen in chronologischer Reihenfolge der relevanten EnEV-Paragraphen von den Experten des ift-Rosenheim kommentiert.

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