Feuerschutztüren & Feststellanlagen

Wartung und Instandhaltung

Wer Feuer- und Rauchschutztüren, „Feuerschutzabschlüsse“ mit oder ohne Feststellanlagen wartet, muss dafür ausgebildet sein. Der Sachverständige Josef Faßbender weist auf nötige Sachkenntnisse und geforderte Nachweise hin.

Fehlen die notwenigen Weiterbildungsnachweise, kann es teuer, mitunter sogar wirtschaftlich existenzbedrohend werden. Verbände sowie auch die 2018 gegründete Deutsche Fachakademie für Türtechnik klären auf und bietet Qualifizierungen und Zertifizierungen für Metallbauer.

Türen mit lebensrettender Funktion

Feuer- und Rauchschutztüren haben eine lebensrettende Funktion, im eingebauten und geschlossenen Zustand behindern sie den Durchtritt von Feuer oder Rauch. Während Feststellanlagen an Türen ohne Anforderungen an Brand- bzw. Rauchschutzfunktion vergleichsweise wenig problematisch sind, haben es Feuerschutzabschlüsse in sich. Das aber ist viel zu wenigen Firmeninhabern, die Dienstleistungen anbieten, bewusst, Aufklärung ist dringend geboten. So heißt es zum Brandschutz in der Musterbauordnung:

„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“

In der Textpassage werden zunächst die Immobilienbetreiber in die Pflicht genommen, diejenigen, die als Auftraggeber für die Wartungen, Prüfungen und Instandsetzung Geschäftspartner der Metallbauer sind. Nun spricht es sich bei den Betreibern herum, dass sie trotz regelmäßiger Wartung im Brandfall möglicherweise in der Bredouille sind. Nämlich dann, wenn Versicherungen nach Bränden die Schadensbegleichung wegen unzureichender bzw. sachunkundiger Prüfung, Wartung und Instandhaltung nicht anerkennen. Es versteht sich, dass Betreiber in diesem Fall alles daran setzen werden, den Schwarzen Peter an die beauftragte Fachfirma weiterzugeben – mit Verweis auf die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).

In den ASR 1.7. zu „Türe und Tore“ wird zum Thema „Instandhaltung einschließlich sicherheitstechnische Prüfung“ festgestellt:

„Die  Instandsetzung von Türen und Toren darf nur durch Personen durchgeführt werden, die mit den jeweiligen Instandsetzungsarbeiten vertraut sind.“

„Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen“ (z.B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen)

„Die sicherheitstechnische Prüfung schließt die Überprüfung des Vorhandenseins einer vollständigen technischen Dokumentation und der Betriebsanleitung ein.“

Wohl den Fachunternehmen, die nach diesen Vorgaben die notwendige Sachkunde nachweisen können, und dem Betreiber, der eine vorschriftsmäßige Dokumentation im Haus hat. Wer aber meint, das Thema vernachlässigen zu können, handelt nicht nur fahrlässig, sondern riskiert bei einem Schaden Regressansprüche, die schnell die eigene wirtschaftliche Existenz bedrohen können. Er verkennt zugleich die positive Bedeutung von Qualifikation und Zertifizierung für die Akquise neuer Kunden. Denn immer mehr Immobilienbetreiber fragen nach den nötigen Nachweisen. Und in der aktuellen Situation, da die erforderliche Sachkunde in der Breite noch nicht gegeben ist, nutzen vorausschauende Unternehmen ihre Nachweise als Wettbewerbsvorteil, wenn sie potenziellen Auftraggebern die Bedeutung des Themas vor Augen führen.

Häufige Probleme in der Praxis

Für Feststellanlagen schreibt die DIN 14677 die einzelnen Punkte der Prüfung vor, dazu gehört auch eine Sachkundeprüfung. Die in Betrieb nehmenden Betriebe erhalten bei der Bestellung eines sogenannten Abnahmesets sowohl das Abnahmeschild wie auch ein Prüfbuch. Hier sind sämtliche Prüfintervalle und Prüfschritte durch den Hersteller und Zulassungsinhaber aufgeführt. Die Austauschintervalle für Rauchmelder sind für fünf Jahre bzw. acht Jahre gemäß DIN 14677 festgelegt. Die fünfjährigen Austauschfristen sind für Rauchmelder ohne eine Alarmschwellennachführung (auch „Verschmutzungskompensation“ genannt) einzuhalten. Rauchmelder, die mit einer solchen Verschmutzungskompensation ausgestattet sind, sind nach acht Jahren auszutauschen.

Die Alarmschwellennachführung bewirkt eine Kompensation des umgebungsbedingten Eintrags von Verunreinigungen in die Messkammer. Diese Verschmutzungen führen dazu, dass die Sensorik der Melder zunehmend empfindlicher reagiert. So führen dann bereits kleinere Abweichungen vom Sollzustand dazu, dass diese Verschmutzungen als Rauch interpretiert werden und die Feststellanlage ausgelöst wird.

Nur das einwandfreie Zusammenspiel von Feuerschutzabschlüssen, Schließmittel und Feststellanlagen stellt sicher, dass die zu sichernden Öffnungen im Brandfall sicher geschlossen werden und der Durchtritt von Feuer und Rauch behindert wird, sodass die Rettung von Menschen und Tieren wie auch wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Bedeutung von Dokumentation

Für Feuerschutzabschlüsse sind die Vorgaben des jeweiligen Herstellers typenspezifisch zu beachten. Daher ist das Vorhandensein einer Dokumentation unabdingbar. Wie sonst soll der sachkundige Prüfer für dieses Element mit dazugehöriger Zulassung und/oder Prüfzeugnis und Pflegeanleitung Spaltmaße oder die Bodenluft etc. bewerten? Beträgt die zulässige Bodenluft bei Element „X“ 3–6 mm, so ist für das Element „Y“ 6–12 mm zulässig.

Für die regelmäßige Prüfung und Wartung fehlt oftmals fachlich geschultes Personal. Auch unseriöse Anbieter versuchen ihr Glück in diesem Marktsegment. So wird dem Immobilienbetreiber die Prüfung und Wartung einer Feststellanlage angeboten, wobei der Feuerschutzabschluss jedoch ohne eine solche Wartung bleibt – eben weil die Kompetenz zwar Feststellanlagen, nicht aber die komplexere Prüfung von Feuerschutzabschlüssen umfasst. Bei einem Preis von 5 Euro (ein solches Angebot hat der Autor tatsächlich gesehen) besteht die Prüfung vermutlich lediglich aus dem Einsprühen von Prüfaerosol in den Rauchmelder und dem Anbringen des Aufklebers „nächste Prüfung“. Erhält der Betreiber nun das abgehakte Prüfbuch mit positivem Prüfbescheid und sieht das auf dem Abnahmeschild der Feststellanlage aufgebrachte Prüfsiegel, so wird ihm suggeriert, eine ordnungsgemäße Türanlage und Feststellanlage sein Eigen zu nennen. Nicht selten kommt es vor, dass Betreiber im ersten Jahr durch das „billige“ Unternehmen einen positiven Prüfbescheid für alle Anlagen und im zweiten Jahr durch ein anderes Unternehmen völlig andere Ergebnisse mit etlichen Mangelpunkten erhalten.

Klarheit durch Sachverständige

Vielfach wird erst Klarheit geschaffen, indem Sachverständige eingeschaltet werden. In über 95 Prozent der Fälle führt alleine die Frage des Sachverständigen nach einer ordnungsgemäßen Dokumentation dazu, dass unvollständige Prüfbücher der Feststellanlagen und gegebenenfalls Prüfberichte von Feuerschutztüren ausgehändigt werden. Maßgeblich sind Türlisten, Zulassungen und/oder Prüfberichte und die dazugehörigen Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitungen. All dies gehört zu einer vollständigen technischen Dokumentation, die wahlweise in Papierform oder in elektronischer Form vorliegen muss. Die elektronische Form wird jedoch immer beliebter, weil hier vor Ort per Tablet bequem eine Check-Liste abgearbeitet werden kann. Wer dies in Betracht zieht, sollte bei der Auswahl der Software einige Fragen abwägen:

Welches Betriebssystem ist vorhanden?

Wie und wo erfolgt die Speicherung der Daten, auf gesicherten externen Servern?

Wie sind die Schnittstellen zu den vorhandenen IT-Systemen?

Ist die Nutzung auf bestehenden Geräten möglich oder muss neue Hardware angeschafft werden?

Ist das System offline nutzbar, oder ist eine permanente Internetverbindung erforderlich?

Wie hoch ist der Schulungsaufwand für Mitarbeiter oder externe Sachkundige?

Welche Supportleistung bietet das Softwareunternehmen an?

Wer tätigt die Anschaffung – der Betreiber oder das Prüf-unternehmen?

Ob elektronisch oder in Papierform, zusammen mit dem Qualifizierungsnachweis der Fachfirma geben die oben genannten Dokumente den Rahmen für die ordnungsgemäße Prüfung, Wartung und Instandhaltung vor. Und nur die vollständige Dokumentation der sachgemäß durchgeführten Arbeit bewahrt die ausführende Firma letztlich vor Regressansprüchen.

Qualifizierungsangebote

Eines vorweg: Es nützt wenig, wenn ein Betriebsinhaber ein Seminar besucht, aber seine Mitarbeiter nicht qualifiziert und auch nicht zertifiziert sind. Vor allem in Bestandsgebäuden ist eine Vielzahl von Ausführungsvarianten bei Feuerschutzabschlüssen mit oder ohne Feststellanlagen gegeben. Dies stellt Monteure immer wieder vor die schwierige Aufgabe, die vorhandenen Anlagen zu bewerten. Sie müssen aber wenigstens wissen, wo welche erforderlichen Informationen zu beschaffen sind. Die Sachkundigen, die dann die jährliche Prüfung und Wartung vornehmen, müssen selbst über entsprechende Qualifikationen verfügen; sie sollten über eine mindestens dreijährige relevante Berufserfahrung verfügen und sich in speziellen Seminaren weitergebildet haben.

Schulung und Weiterbildung müssen deshalb auf die entsprechenden Tätigkeitsanforderungen ausgerichtet sein. Maßgeschneiderte Seminare bieten der BVM (www.bvm.org) und dessen Landesverbände an, sowie auch die 2018 gegründete Deutsche Fachakademie für Türtechnik (www.dfatt.de). In Tagesseminaren qualifizieren sich Teilnehmer als „Sachkundiger für die Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Feuer- und Rauchschutztüren“ oder als „Sachkundiger für die Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Feststellanlagen nach DIN 14677“ sowie für das umfangreiche erforderliche Know-how.               

Der Autor

Josef Faßbender hat über 30 Jahre Berufserfahrung als selbständiger Metallbauer. Er ist von der HWK Aachen als Sachverständiger für das Metallbauerhandwerk öffentlich bestellt und vereidigt. Als Sachverständiger ist er national und international für Gerichte sowie im Objektbereich oder für Privatkunden tätig. Er ist Fachreferent auf Kongressen, Dozent und seit 2018 Co-Gründer und Geschäftsführer der Deutschen Fachakademie für Türtechnik, DFATT.

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