Finanzen

Neustart für BEG

9,5 Mrd. zur Förderung energieeffizienter Gebäude


Foto: clipdealer

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Seit 22. Februar 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet wieder. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert.

Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022, 24:00 Uhr eingegangen waren. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt. In einem zweiten Schritt kann ab morgen auch die Sanierungsförderung wieder starten. Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung. Sie soll unter geänderten Konditionen wieder aufgenommen werden. Die Förderung des EH55-Standards bleibt eingestellt.

Mitte Februar hat die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG von rd. 9,5 Mrd. Euro bereitgestellt, die zur Abarbeitung der bis 23. Januar 2022, 24:00 Uhr gestellten Altanträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40 Neubauförderung bestimmt sind und die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern.