DIBt zur DIN EN 1090-1

Im aktuellen Newsletter (2/2017) des DIBts hat Dr.-Ing. Karsten Kathage einen Beitrag zu den Unklarheiten um die DIN EN 1090-1 verfasst. Was den umstrittenen Anwendungsbereich der Norm betrifft, verweist der Vizepräsident darin auf den Technical Report "Guidelines on implementing EN 1090-1:2009+A1:2011", der im Januar 2017 veröffentlicht wurde. Neben diesem Anhaltspunkt nennt er eine weitere Liste, die auf der Website der Europäischen Kommission unter FAQ 31 der" Häufig gestellten Fragen zur Bauproduktenverordnung" zu finden ist. Beide Listen sind in Verantwortung der Europäischen Kommission und entsprechen sich weitgehend.

In Bezug auf Zäune, Brüstungen, Geländer und Treppen wird darin erläutert, dass diese dann nicht unter EN 1090-1 fallen, wenn sie vorrangig für die Erfüllung der Grundanforderung BWR 4 an Bauwerke (Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung) verwendet werden. Dies ist nach Ansicht der Europäischen Kommission zum Beispiel der Fall, wenn sie ausschließlich zur Absturzsicherung dienen. Kathage kündigt an, für Brüstungen und Geländer sei eine eigene harmonisierte Norm geplant, die werkstoffübergreifend gelten soll.

Wie Treppen einzuordnen sind, ist umstritten, von einer pauschalen Einstufung wird abgeraten. Kathage schreibt, dass sie eben vielfach doch unter EN 1090-1 fallen, da sie entweder eigene Bauwerke oder tragende Bauteile von Bauwerken sind oder im Brandfall als Fluchtwege dienen. Hersteller und Verwender müssen in Eigenverantwortung entscheiden, ob die von ihnen hergestellten bzw. verwendeten Produkte in den Anwendungsbereich von EN 1090-1 fallen. 

Die Überarbeitung der EN 1090-1 läuft, mit einer Neuausgabe kann nicht vor Ende 2018 gerechnet werden. Aberwitzig klingt folgender Absatz in Kathages Ausführungen: "Kurzum: Eine Streichung der jetzigen Norm EN 1090-1 aus dem Amtsblatt der EU wäre somit zwar sinnvoll, die Umsetzung dieser Maßnahme erscheint aber eher schwierig, da hierfür ein geschlossener Vorstoß der betroffenen Kreise auf europäischer Ebene erforderlich wäre."

-->zum Fachartikel von Karsten Kathage

red, 24.03. 2017

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 01/2019 Interview

Karsten Zimmer zur EN 1090-2

„Für kleine Betriebe wurde viel erreicht.“

metallbau: Was wurde mit der überarbeiteten EN 1090-2 für die Metallbaubetriebe erreicht? Karsten Zimmer: Teils ging es um redaktionelle Änderungen zugunsten mehr Übersicht und schlichtweg weniger...

mehr

MVV TB & Treppen

Keine Folgen für Teppen- & Geländerbau

Was ändert sich für die Herstellung von Treppen und Geländern? Karsten Zimmer: So gut wie nichts. Bezüglich der viel diskutierten Änderungen zu den „nicht tragenden Bauteilen“, insbesondere...

mehr
Ausgabe 2015/1

Klarheit in Sachen EN 1090

Im Gespräch mit Baudirektor Franz Antretter

metallbau: Es herrscht immer noch Unsicherheit, ob die Metallbaubetriebe in allen Bereichen, sprich: öffentlich, gewerblich und privat — verpflichtet sind, nach EN 1090 auszuführen? Franz...

mehr
Ausgabe 10/2017 DIBt, Vizepräsident Karsten Kathage

„Die MVV TB wird konkret.“

Der Europäische Gerichtshof erklärte in seinem Urteil C-100/13 vom 16. Oktober 2014 das Vorgehen Deutschlands für unzulässig, nationale Zusatzanforderungen an Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung zu...

mehr
Ausgabe 3/2016

Metallgestalter und die EN 1090

Schmiede suchen kreative Lösungen

Noch immer erhitzen sich die Gemüter von Metallgestaltern, Kunstschmieden und Schlossermeistern, wenn die DIN EN 1090 angesprochen wird. Viele sind mit ihren Betrieben nicht zertifiziert, obwohl die...

mehr