Tageslichtlimit der MBO unzureichend

Die Initiative GutesWohnen hat bei Ecofys eine Studie zum Thema Tageslicht in Räumen in Auftrag gegeben. Nach der Musterbauordnung (MBO) sollen die Fensterflächen eines Raumes mindestens ein Achtel der Grundfläche betragen. Mit der Studie wurde überprüft, ob diese Anforderungen dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen.

Das Ergebnis der Untersuchung ist ernüchternd: In einem typischen innerstädtischen Mehrfamilienhaus wird somit gerade einmal ein Drittel des von Experten empfohlenen Tageslichts  erreicht.  Bei  einer  typischen  energetischen  Sanierung  verschlechtern  sich  die Werte zusätzlich um fast 30 Prozent. Daher sollten Bauherren bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen  unbedingt  auf  mangelhafte  Tageslichtversorgung  hingewiesen  werden.  Außerdem  sind  geeignete  freiwillige  Maßnahmen  zur  Verbesserung  aufzuzeigen.

Die  Autoren  der  Studie  schlagen  weiter  vor,  die  vorgeschriebene  Fensterfläche  für Neubauten zu verdoppeln und auf einen Wert von einem Viertel der Grundfläche zu erhöhen. Dies ist mindestens notwendig, um eine nach wissenschaftlichen Maßstäben akzeptable  Tageslichtversorgung  zu  erreichen, heißt es. Dass  höhere  Anforderungen  möglich sind, zeigt der Blick ins europäische Ausland. Nach einer Untersuchung des Buildings Performance Institute Europe (BPIE) liegen die Tageslichtanforderungen in vielen europäischen Ländern höher, während Deutschland zu den Schlusslichtern gehört.

Till Reine von der Initiative GutesWohnen bilanziert: "Die  ausreichende  Versorgung  mit  Tageslicht  muss  bei  künftigen  Planungen  und Sanierungen von Wohngebäuden eine deutlich größere Rolle spielen. Auch die gesetzlichen  Mindestanforderungen  sind  nicht  zeitgemäß  und  müssen  dringend  angepasst werden."

www.guteswohnen.info

red, 8.05. 2017

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