Tageslichtlimit der MBO unzureichend
Die Initiative GutesWohnen hat bei Ecofys eine Studie zum Thema Tageslicht in Räumen in Auftrag gegeben. Nach der Musterbauordnung (MBO) sollen die Fensterflächen eines Raumes mindestens ein Achtel der Grundfläche betragen. Mit der Studie wurde überprüft, ob diese Anforderungen dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen.
Das Ergebnis der Untersuchung ist ernüchternd: In einem typischen innerstädtischen Mehrfamilienhaus wird somit gerade einmal ein Drittel des von Experten empfohlenen Tageslichts erreicht. Bei einer typischen energetischen Sanierung verschlechtern sich die Werte zusätzlich um fast 30 Prozent. Daher sollten Bauherren bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen unbedingt auf mangelhafte Tageslichtversorgung hingewiesen werden. Außerdem sind geeignete freiwillige Maßnahmen zur Verbesserung aufzuzeigen.
Die Autoren der Studie schlagen weiter vor, die vorgeschriebene Fensterfläche für Neubauten zu verdoppeln und auf einen Wert von einem Viertel der Grundfläche zu erhöhen. Dies ist mindestens notwendig, um eine nach wissenschaftlichen Maßstäben akzeptable Tageslichtversorgung zu erreichen, heißt es. Dass höhere Anforderungen möglich sind, zeigt der Blick ins europäische Ausland. Nach einer Untersuchung des Buildings Performance Institute Europe (BPIE) liegen die Tageslichtanforderungen in vielen europäischen Ländern höher, während Deutschland zu den Schlusslichtern gehört.
Till Reine von der Initiative GutesWohnen bilanziert: "Die ausreichende Versorgung mit Tageslicht muss bei künftigen Planungen und Sanierungen von Wohngebäuden eine deutlich größere Rolle spielen. Auch die gesetzlichen Mindestanforderungen sind nicht zeitgemäß und müssen dringend angepasst werden."
red, 8.05. 2017