Vorsatzschleusen mit CE

Hersteller mit EN 1090 Zertifikat

Wie Hörmann in einer Pressemitteilung informiert, fallen Vorsatzschleusen und die zugehörigen Podeste unter die Bauproduktenverordnung (BauPVO) Nr. 3 05/2011. Die Hersteller benötigen Zertifikate gemäß DIN EN 1090 für tragende Stahl- und Aluminiumkonstruktionen. Außerdem sieht die BauPVO eine Leistungserklärung vor, in der die Eigenschaften der gelieferten Produkte bestätigt werden. Auf Basis dieser Leistungserklärung nimmt der Hersteller die CE-Kennzeichnung seiner Produkte vor. Wer die Anforderungen der BauPVO nicht einhält oder das CE-Kennzeichen unberechtigt führt, riskiert den Ausschluss bei Ausschreibungsverfahren. Im Schadensfall drohen haftungsrechtliche Konsequenzen.
Während Vorsatzschleusen als Bauwerke einzustufen sind, gelten ihre Profilkonstruktion, Paneele und Podeste als Bauelemente. In beiden Fällen handelt es sich um tragende Bauteile aus Stahl und es bestehen Lastannahmen für Nutzlasten nach EN 1991-1-1. Für Podeste und Vorsatzschleusen sind bei der Bemessung Nutzlasten zu berücksichtigen. Sie sind Teil der tragenden Struktur und fallen daher in den Regelungsbereich der EN 1090-1.



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