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Schutzmaßnahmen für Stahlindustrie

Outokumpu begrüßt die Einigung in Brüssel

Die Europäische Kommission, das Parlament und der Rat haben in ihren Trilog-Verhandlungen eine Einigung über Schutzmaßnahmen im Stahlsektor erzielt. Der vereinbarte Text wird in den kommenden Wochen dem Europäischen Parlament und dem Rat zur formellen Annahme vorgelegt, mit dem Ziel, sein Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 sicherzustellen, wenn die bisher geltenden Stahlschutzmaßnahmen auslaufen. Laut EU-Kommission habe der EU-Stahlsektor seit 2008 rund 100.000 Arbeitsplätze verloren. Laut einem Artikel am 14.4. 2026 in der SZ arbeiten EU-Stahlproduzenten derzeit mit 65% ihrer Kapazität.

In der Stellungnahm von Outokumpu heißt es: Wir unterstützen das künftige System, das die Quoten im Vergleich zu den Quoten von 2024 um etwa 47 % reduziert und den Zollsatz für Einfuhren außerhalb der Quote auf 50 % erhöht. Innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung wird die Kommission prüfen, ob der Anwendungsbereich auf weitere Stahlerzeugnisse ausgeweitet werden sollte, einschließlich Rohre und Rohrleitungserzeugnisse, bestimmte Drahtarten sowie geschmiedete Stäbe, und gegebenenfalls legislative Änderungen vorschlagen.

„Outokumpu ist der Auffassung, dass die neuen Schutzmaßnahmen die europäische Stahlindustrie weiter vor globalen Überkapazitäten, unlauterem Wettbewerb und Verlagerung von Treibhausgasemissionen (”Carbon Leakage”) schützen werden. Eine schwache Nachfrage, gepaart mit einem hohen Anteil billiger Importe aus Asien sowie 50%igen Zöllen in den Vereinigten Staaten, haben zu einem Rückgang der Kapazitätsauslastung bei europäischen Produzenten geführt. Wir bekennen uns zum freien Handel, doch dieser muss fair sein – was angesichts stark subventionierter Stahlimporte aus Asien nach Europa und der Umgehung bestehender Schutzmaßnahmen nicht der Fall ist. Europäischer Edelstahl weist weltweit den geringsten CO₂-Fußabdruck auf. Während der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus für faire Wettbewerbsbedingungen sorgt, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen darüber hinaus erforderlich“, erklärt Kati ter Horst, Vorstandsvorsitzende und CEO von Outokumpu.

Outokumpu begrüßt, dass die Verordnung Ursprungsbestimmungen nach dem Schmelz- und Gießverfahren einführt, um Umgehungspraktiken zu verhindern und die Transparenz entlang der Lieferkette zu erhöhen. Dieses Prinzip bestimmt das Land, in dem der Stahl erstmals in flüssiger Form in einem Ofen erzeugt und anschließend in seine erste feste Form gegossen wurde.

„Outokumpu unterstützt die Definition des Ursprungslandes durch die Kommission anhand des Ortes, an dem der Stahl geschmolzen und gegossen wurde. Auf diese Weise können Hersteller die Quoten nicht durch eine Weiterverarbeitung des Stahls in einem anderen Land umgehen. Wir wollen sicherstellen, dass der Ursprung des Stahls mittels der bestverfügbaren Methoden überprüfbar ist, etwa durch ein Herstellungswerk-Prüfzeugnis, das bereits zur Dokumentation der chemischen und mechanischen Eigenschaften von Materialien verwendet wird. Wir erwarten, dass die Kommission diese bestehende Methode bei der Festlegung der Verifizierungsanforderungen berücksichtigt“, ergänzt Kati ter Horst.

Im ersten Jahr der Anwendung können nicht ausgeschöpfte Importquoten für alle Produktkategorien von einem Quartal auf das nächste übertragen werden. Wir begrüßen, dass die Kommission ab dem zweiten Jahr festlegen wird, ob ein solcher quartalsweiser Übertrag für bestimmte Produktkategorien auf Grundlage festgelegter Kriterien weiterhin zulässig sein soll.

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