Ganzglasanlagen & Glastüren
Bauordnungsrechtliche MöglichkeitenMit Ganzglasanlagen und Glastüren kann man Räume aufwerten und gleichzeitig Tageslicht nutzen. In diesem Beitrag geht es nicht nur um die Empfehlungen hinsichtlich der konstruktiven, statischen Anforderungen, sondern auch um die bauordnungsrechtliche Einordnung und den Kontext zum Teil 3 der DIN 18008 aus dem Jahr 2024 und den dort genannten Anforderungen, die neue Möglichkeiten im Rahmen des Bauordnungsrechts schaffen.
Die Errichtung von Ganzglasanlagen (GGA) war aus der Perspektive der konstruktiven und bauordnungsrechtlichen Prinzipien relativ einfach handzuhaben, was sich aber mit der Abschaffung der sogenannten „4-m-Regel“ grundsätzlich geändert hat.
Konstruktiv bestehen GGA weiterhin aus relativ wenigen Kompneten. Glas, Beschlag und Befestigung zum Mauerwerk bzw. der Unterkonstruktion waren und sind die wesentlichen „Zutaten“ einer funktionsfähigen Glaskonstruktion. Diese wurden und werden nach wie vor in 24 sogenannten Standardtypen oder Modelltypen unterteilt. Bei dieser Einteilung gibt es 13...
