metallbau Forum 2014

Fachforum 2014: Metallbauer und Planer in Kooperation

Am Mittwoch, 10. Dezember, findet das vierte Fachforum im tbz Technologie- und Berufsbildungszentrum in Leipzig statt.  Keynote Speaker sind die Fassadenplaner Dr.-Ing. Barbara Siebert und Prof. Dr.-Ing. Geralt Siebert aus München. Im Interview geben Sie einen Einblick in ihren Vortrag. Zum Programm


metallbau: Inwiefern hat sich die Zusammenarbeit zwischen Planer und Metallbauer in den vergangenen Jahren verändert?

Ehepaar Siebert: Es ist hektischer geworden, die Zeit von Auftrag bis Ausführungsbeginn ist kürzer. Das geht hin bis zur „baubegleitenden“ Planung, was für alle Beteiligten sehr unerfreulich ist — und nicht immer zur wirtschaftlichsten oder technisch sinnvollsten Lösung führt.

metallbau: Was könnte der Metallbauer mit dem Planer vorab klären, um für seinen Auftragsbereich möglichst klare Arbeitsbedingungen zu schaffen?

Ehepaar Siebert: Das Wichtigste zu Beginn ist immer die Grundlagenermittlung, wie es auch in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgelegt ist. Das heißt, zum Beispiel welche Randbedingungen sind wichtig, welches Fassadenraster ist einzuhalten, an welchen Stellen sind Anschlusspunkte möglich, welche Zusatzanforderungen (z.B. Brandschutz, Wärmeschutz, Absturzsicherung) sind gewünscht. Dies geht bis zu Zusatzanforderungen der Fassadenreinigung, bei der an der Fassade bestimmte Anschlagpunkte vorgesehen werden müssen.

metallbau: Worin besteht aus Ihrer Sicht bei einem Fassadenobjekt wie dem Hypo Tower in München die Herausforderung für den ausführenden Metallbaubetrieb?

Ehepaar Siebert: Zum einen ist es sicherlich die Größe des Projektes. Bedingt durch die Aufgabenstellungen kommen viele planerische und baurechtliche Fragen hinzu, die zu bewältigen sind. Im Falle des HVB Towers waren beispielsweise Bauteilversuche und eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich. Wenn da etwas nicht funktioniert und die Planung modifiziert werden muss, hat das natürlich erhebliche Folgen – auch für den Bauablauf. Beim Objekt HVB Tower waren beispielsweise die eng gebogenen Gebäudeecken aus Glas eine große Herausforderung hinsichtlich der Machbarkeit, und zwar was die Produktionstechnik wie auch die Bemessung und deren Interaktion angeht: Nur durch „Kunstgriffe“ in der Bemessung konnten die Nachweise für Klimalasten erfüllt werden — und diese mussten dann auch in der Produktion umgesetzt werden können! Eine ganz banale Anforderung ergibt sich aus der Lage der Baustelle in einer Großstadt am Mittleren Ring — quasi eine Stadtautobahn: Die Zufahrt muss „just in time“ erfolgen, Flächen für Lagerung oder Arbeiten vor Ort sind eigentlich nicht vorhanden.

metallbau: Wie kooperieren bei einer solchen Großbaustelle Planer und Metallbauer? Gibt es Planungstreffen, welche Unterlagen werden ausgetauscht, über welche personellen Schnittstellen laufen die Fäden zusammen?

Ehepaar Siebert: Im besten Fall gibt es natürlich Planungstreffen, bei denen auch Architekt und Fassadenplaner mit eingebunden sind. Noch besser, wenn auch der „normale“ Tragwerksplaner ab und zu vorbeischaut. So können Missverständnisse bzgl. Zuständigkeit und dadurch auch Fehler vermieden sowie bei entsprechend rechtzeitiger Planung Termine eingehalten werden. Bei dem Projekt HVB Tower hat das gut funktioniert. Dies ist aber leider bei den wenigsten Projekten der Fall.

metallbau: In welchen Fällen besteht Gefahr, dass der Verantwortungsbereich des Metallbauers mit dem Baurecht kollidiert beziehungsweise welche finanziellen Belastungen können sich durch nachlässige Kooperation ergeben?

Ehepaar Siebert: Bei Fassaden wird der Metallbauer oft konfrontiert mit Themen wie abzusichernde Verglasungen, Bauteilversuche, Zustimmungen im Einzelfall. Hier wird in Ausschreibungen die Zuständigkeit der Einfachheit halber oder auch aufgrund mangelnder Planung gerne pauschal an den Metallbaubetrieb abgewälzt — aus unserer Erfahrung häufig offenbar ohne Bewusstsein über die Komplexität der Aufgabenstellung selbst — und dementsprechend auch ohne Wissen über die Existenz einer Lösungsmöglichkeit und der baurechtlichen Randbedingungen, ohne zu wissen ob die Konstruktion überhaupt funktioniert und eine Zustimmung im Einzelfall erteilt werden kann. Dies kann für den Metallbauer erhebliche terminliche und finanzielle Folgen haben, die bei Angebotsabgabe unkalkulierbar sind/waren. Für Ordnungswidrigkeiten sehen Bauordnungen als Geldbuße einen Betrag von bis zu 500.000 Euro vor, wobei der Katalog der Ordnungswidrigkeiten sehr umfangreich ist — eine Lektüre zumindest dieses Artikels der Bauordnung wird dringend empfohlen ...

metallbau: Könnten Sie in punkto Rechtsstreit und finanzielle Forderungen an den Metallbaubetrieb ein paar konkrete Beispiele anführen?

Ehepaar Siebert: Hierzu haben wir glücklicherweise keine Erfahrungswerte – wobei wir einen Fall der wiederholten Verhängung von Strafgeldern wegen Missachtung der Bauordnung kennen: Die Motivation, die von Seiten der Bauaufsicht festgestellten Mängel zu beseitigen, konnte nur durch wiederholte Strafgelder aufrechterhalten werden. Hinsichtlich Streitsachen ist ab und an auch festzustellen, dass diese als Möglichkeit gesehen werden, die Kosten nachträglich zu reduzieren. Hier gibt es leider immer wieder umfangreiche Nebenbedingungen mit unkalkulierbaren oder versteckten (finanziellen) Risiken. Insbesondere gegenüber kleineren Betrieben wird manchmal versucht, ungerechtfertigt Druck aufzubauen. Es gibt sicherlich immer wieder Probleme, wenn sich der Metallbauer vertraglich einerseits auf einen Fertigstellungstermin einlässt, auf der anderen Seite die Planung noch gar nicht abgeschlossen ist.


Veranstaltungsorte:
02. Dezember 2014: EBL Frankfurt Bildungswerk BAU Hessen/Thüringen e.V.

03. Dezember 2014: Seminarzentrum Ludwigsburg, MFZ Ludwigsburg

10. Dezember 2014: tbz Technologie- und Berufsbildungszentrum

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