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RGT bewertet GEG

Gebäudesanierung gewinnt an Bedeutung

Thomas Drinkuth.
Foto: RGT

Thomas Drinkuth.
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Mit den vorgelegten Eckpunkten zur Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes hat die Bundesregierung angekündigt, den Einbau von Gas- oder Ölheizungen wieder zulassen. Durch eine steigende Beimischung klimafreundlicher Alternativen sollen Gas und Öl über die kommenden Jahrzehnte grüner werden. „Mit dieser Entscheidung gewinnt die energiesparende Sanierung von Gebäudehüllen zusätzlich an Bedeutung“, kommentiert Thomas Drinkuth, Leiter der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle RTG.

Das Hauptstadtbüro vertritt mehrere Baubranchen wie Glas, Fensterbau oder Sonnenschutz. In ihrer Pressemitteilung gibt die RTG mehrere Gründe an, weshalb die Sanierung künftig an Bedeutung gewinnt: Gas und Öl werden noch für viele Jahre weitgehend fossil sein. Die Anteile an bspw. Biogas oder Bioöl lassen sich nur langsam steigern. Deutschland kann es sich aber nicht leisten, in diesen Jahren im Klimaschutz im Gebäudesektor nicht voranzukommen. Bei Verfehlung der verbindlichen EU-Klimaziele drohen Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Zudem sind bei einer Fortsetzung des Heizens mit Gas und Öl höhere Kosten zu erwarten: erstens durch den CO2-Preis auf die fossilen Anteile und zweitens durch den höheren Herstellungsaufwand der grünen Bestandteile der Brennstoffe. „Wer weiterhin mit Gas oder Öl heizt, sollte also den Verbrauch nach Kräften begrenzen. Gerade bei Gebäuden mit hohem Energieverbrauch empfiehlt es sich, zügig in die Sanierung einzusteigen – egal welchen Energieträger man nutzt“, empfiehlt Drinkuth. Dafür müsse die Bundesregierung nun die Förderkonditionen verbessern. Die geringe Sanierungsrate zeige, dass die bestehende Förderung für viele Haushalte keinen ausreichenden Anreiz setze.

Kritisch beurteilt die RTG, dass die neue Grüngasquote zu einem verstärkten Wettbewerb zwischen Industrie und Haushalten um die Brennstoffe führen könne. Drinkuth dazu: „Klimafreundliche Alternativen wie grüner Wasserstoff werden für verschiedene Industrieprozesse, bspw. in der Glasherstellung, dringend benötigt. Sie sind aber bisher nur in minimalen Mengen verfügbar und es ist nicht absehbar, wann sich das ändert. Werden diese knappen Energieträger nun verstärkt zum Heizen verwendet, kann das leicht zu einem Verteilungswettbewerb und noch höheren Preisen führen.“ Auch die anstehende Umsetzung der EU-Gebäuderichtline, kurz EPBD, wird in den Eckpunkten erwähnt und legt einen zusätzlichen Fokus auf Sanierungen. Die CDU hat kürzlich auf ihrem Parteitag beschlossen, die Richtlinie nun zügig in deutsches Recht umzuwandeln. Für private Haushalte wird sich dadurch nicht viel ändern. Hauptsächlich wird der Staat in die Pflicht genommen, Sanierungs- und Energiesparziele zu erreichen oder – positiv für Verbraucher – das Beratungsangebot für Sanierungen gezielt zu verbessern. Lediglich die energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude, als bspw. Schulen, Büro- oder Gewerbegebäude, müssen im Laufe der kommenden Jahre Sanierungsmaßnahmen durchführen und so ihren Energieverbrauch senken. „Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie tut Verbrauchern nicht weh, schafft aber bessere Rahmenbedingungen für Energiesanierungen im Bestand. Das ist eine positive Entwicklung“, so die Bewertung der RTG. Nun sei eine rasche Umsetzung gefragt.

www.transparente-gebaeudehuelle.de

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