Hochwasserbeständige Abschlüsse
PfB-Richtlinie für Türen, Fenster, Tore und Fassaden 28.07.2026 |
Das PfB kann Hochwassertüren prüfen.
Foto: Sturm GmbH / Das Türenbuch
Besonders kritisch sind bei Hochwasser die Gebäudeabschlüsse, über die Wasser in das Bauwerk eindringen kann. Für Hersteller, Planer und Betreiber stellt sich deshalb die Frage, wie die Leistungsfähigkeit von Hochwasserschutzsystemen nachvollziehbar bewertet und dokumentiert werden kann. Mit der Richtlinie „Hochwasserbeständige Abschlüsse – Anforderungen, Prüfung, Klassifizierung“ stellt das PfB Prüfzentrum für Bauelemente hierfür eine technische Grundlage zur Verfügung. Die Richtlinie beschreibt Anforderungen, Prüfverfahren und Klassifizierungen für Bauelemente und Schutzsysteme, die zum Schutz gegen Hochwasser eingesetzt werden. Sie berücksichtigt sowohl die Beanspruchung durch stehendes, beziehungsweise drückendes Wasser z.B. in Kellerschächten, Garagenabfahrten oder tieferliegenden Gebäudeteilen als auch die zusätzliche Belastungen durch fließendes Gewässer. Hierzu können Einwirkungen durch Treibgut prüftechnisch nachgestellt werden. Angeschwemmte Gegenstände führen dabei zu einer zusätzliche Stoßbelastungen auf Abschlüsse und Schutzsysteme.
Damit können wesentliche Szenarien betrachtet werden, die bei realen Hochwasserereignissen auftreten und zu hochwasserspezifischen Beanspruchungen der Abschlüsse führen.Der Anwendungsbereich umfasst Gebäudeabschlüsse aller Art, unter anderem Türen, Fenstertüren, Fenster, Tore, Rollläden, Fassadenkonstruktionen sowie weitere Abschlüsse und Vorsatzelemente zum Schutz gegen Hochwasser.
Die Prüfungen erfolgen mit definierten Wasserständen und Belastungsbedingungen. Bauelemente die zusammen mit dem dazugehörigen Gebäudeanschluss die durchschnittliche Grenze von 10 Liter / Stunde über 24 Stunden unterschreiten, können als Hochwasserbeständig klassifiziert werden. Gebäudeabschlüsse mit maximal 20 ml pro 24 h sind als wasserdicht klassifizierbar. Für Hersteller bietet die Klassifizierung die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit ihrer Systeme auf Basis eines nachvollziehbaren Prüfverfahrens nachzuweisen.
Ausschreibende Stellen können eine klassifizierte Leistungseigenschaft bei der Planung ansetzen und bei der Ausschreibung auf hochwasserbeständige Bauelemente zurückgreifen. Zudem bietet die Richtlinie auch die Möglichkeit z.B. im Zuge des KRITIS-DACH Gesetzes, die Auswirkungen durch Havariefälle mit Löschwasser, Kühlwasser aber auch anderen Flüssigkeiten wie z.B. Kersion (Flugzeugabsturz) an Gebäudeabschlüssen zu testen.
Ein Beispiel von Hochwasserschutz durch eine Schutztüre.
Foto: Buchele GmbH / Das Türenbuch
