Normen

Bundesfachgruppen berichten

Aus den Bundesfachgruppen Metall- & Stahlbau

Am 23./24. April 2026 tagten die Bundesfachgruppen Metallbautechnik und Stahlbau/Schweißen des Bundesverbands Metall im rheinland-pfälzischen Zweibrücken. Schwerpunkte des zweiten Teils der Veranstaltung waren Neuigkeiten zur Normung und technischen Hilfestellungen.

Die neue Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 (EU-BauPVO 2024) wirkt sich zurzeit noch nicht auf die Anwendung der bestehenden harmonisierten Normen aus. Das gilt insbesondere für die Anforderungen an den Konformitätsnachweis für Stahl- und Aluminiumtragwerke nach EN 1090-1. Bis zur Veröffentlichung der Norm im Amtsblatt der EU besteht für die Betriebe kein Anlass zu Änderungen bezüglich der werkseigenen Produktionskontrolle oder der CE-Kennzeichnung.

Umweltproduktdeklaration (EPDs) für Stahl- und Aluminiumtragwerke

Zur Bauproduktendokumentation gewinnen Nachhaltigkeitskriterien an Bedeutung. Der rechtliche Treiber ist die EU-BauPVO 2024. Sie schreibt im Anhang I mit der Grundanforderung 8 die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen vor. Hauptaspekte sind Recyclingfähigkeit, Wiederverwendbarkeit, Haltbarkeit sowie die Ökobilanz im Lebenszyklus eines Bauwerks. Für den Nachweis der ökologischen Qualität von Metallbauteilen gegenüber Bauherren und Behörden werden Umweltproduktdeklarationen (EPDs) zum zentralen Dokument. Die Grundlage zur Ausfertigung von EPDs ist die DIN EN 15804. Speziell für tragende Bauteile aus Stahl, Eisen und Aluminium entstehen nun darauf aufbauend spezifische Regeln in der prEN 17662. Der Bundesverband Metall begleitet diese Normungsarbeiten auf europäischer Ebene im CEN/TC 135/WG 17 bzw. CEN/TC 350.

Metallbauarbeiten - ATV DIN 18360

Auf Antrag des Hauptausschusses Hochbau des DVA fand im März 2026 die konstituierende Sitzung zur Überarbeitung der Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Metallbauleistungen nach DIN 18360 statt. Ziele sind u.a. Anpassungen an die Entwicklung der Baupraxis, fachliche

Ergänzungen, die Abgrenzung zu anderen ATVen, Ergänzungen bei der Abrechnung sowie die Aufnahme der Themenbereiche Nachhaltigkeit, Sanierung und Schadstoffe. Der BVM arbeitet hier mit hochrangigen Experten zusammen.

Gebäudetreppen - DIN 18065

Regelmäßige Auslegungsanfragen an den Normenausschuss des DIN haben die Überarbeitung der DIN 18065 zu Begriffen, Messregeln und Hauptmaßen von Gebäudetreppen angeregt. Vorrangige Ziele sind eindeutigere Regelungen sowie optimierte Zeichnungen. Änderungen an den etablierten Maßen sind nicht zu erwarten.

Toleranzen im Hochbau – Bauausführung: DIN 18202

Die Überarbeitung der DIN 18202 zu Toleranzen im Hochbau ist fast abgeschlossen. Der Titel wird geringfügig geändert. Änderungen bei den etablierten Maßen sind nicht vorgesehen. Allerdings soll klar herausgestellt werden, dass die Norm ausschließlich einen Grunddatensatz darstellt. Zur Dokumentation der Toleranzen reicht der alleinige Bezug auf die Norm im Leistungsverzeichnis (LV) nicht aus. Genauigkeitsanforderungen und die Festlegung von Bautoleranzen bleiben Planungsaufgabe.

Tragwerke: Neues Handbuch zur Zertifizierung nach DIN EN 1090

Im Mai 2026 erschien die Version 6.0 des Fertigungshandbuchs als Zertifizierungsgrundlage für Stahltragwerke nach DIN EN 1090. Das Handbuch dient als Leitfaden für die betriebsinterne

Produktionskontrolle. Zertifizierten Betrieben wird empfohlen, die neue Version zeitnah zu beziehen, um die Übereinstimmung ihrer Prozesse mit den Zertifizierungsanforderungen sicherzustellen.

Schweißerprüfung nach ISO 9606

Die ISO 9606 zur Qualifizierung von Schweißern wird weiterhin überarbeitet. Die Veröffentlichung der neuen DIN EN ISO 9606 ist im 2. Halbjahr 2027 vorgesehen. Bis dahin gelten die aktuellen Regelungen fort. Betriebe sollten jedoch bei langfristigen Qualifizierungsplanungen berücksichtigen, dass Änderungen zu erwarten sind. Wir werden weiter dazu berichten.

EasyCode vs. Eurocode

Verglichen wurde das etablierte europäischen Regelwerks Eurocode 3 (EC 3) mit der neuen DASt-Richtlinie „EasyCode“ für den Stahlbau. Zwar deckt der rund 2000 Seiten starke EC 3 als international anerkannter Standard sämtliche Sonderfälle ab, er stellt aber Ingenieure oft vor Herausforderungen bei der manuellen Berechnung. Der als vereinfachte Alternative entwickelte, komprimierte EasyCode behandelt auf nur 159 Seiten etwa 80 % der Standardfälle im Stahlbau. Er bietet zwar eine effiziente Handhabung, in Einzelfällen sind aber Minderbemessungen möglich. Der EasyCode ist daher momentan primär in Nordrhein-Westfalen zugelassen.

Richtlinie Vorstellbalkone

Im April 2026 hat der Bundesverband Metall zusammen mit Innungsbetrieben, Fachverbänden und Kooperationspartnern die Richtlinie „Anbau- und Vorstellbalkone im Metallbauerhandwerk“ fertiggestellt. Auf 78 Seiten werden bauaufsichtliche Anforderungen, Begriffe, Werkstoffe, Anwendungen und Konstruktion, Eignungsnachweise, statische und konstruktive Anforderungen nach den Eurocodes sowie tragende Balkonbeläge behandelt. Die Richtlinie kann über die Website „metallportal.de“ bezogen werden.

Baukörperanschluss bodentiefer Elemente - Merkblatt MO-05/1

Mit dem neuen Merkblatt MO-05/1 „Baukörperanschluss bodentiefer Fenster“ liegt erstmals eine gewerkeübergreifende Empfehlung vor, die Planer, Ausführende und Ausschreibende bei einer der sensibelsten Schnittstellen der Gebäudehülle unterstützt. Beteiligt an der Erstellung waren die einschlägigen Fachverbände der betroffenen Gewerke einschließlich des Bundesverbands Metall sowie das ift Rosenheim als Herausgeber. Das Merkblatt gliedert sich in Anwendungsbereich, Begriffe, Grundlagen der Planung, Hinweise zu Sonderlösungen und Anschlussbeispiele.

Fachregelwerk Metallbauerhandwerk-Konstruktionstechnik

Die 48. Aktualisierung des Fachregelwerks liegt seit März 2026 erstmals auch als App für Mobiltelefone oder Tablets vor. Damit entfällt zukünftig die DVD. Infos und Bestellung: metallbaupraxis.de.

Fazit der Veranstaltung

Die Phase der Modernisierung, Digitalisierung und präziseren Verantwortungsaufteilung im Metallbauerhandwerk hält an. Auch wenn akuter Handlungsdruck an Stellen wie der EU-BauPVO derzeit noch ausbleibt, zeichnen sich klare Trends ab, auf die sich Betriebe einstellen müssen. Wer sauber dokumentiert und die neuen Praxishilfen nutzt, sichert seine Marge. Wer heute das Fertigungshandbuch zur DIN EN 1090 ignoriert, oder die Änderungen zur Schweißerqualifizierung ab 2027, zahlt später drauf. Nutzen Sie die aktuellen Leitfäden wie die neue Richtlinie für Vorstellbalkone oder das Merkblatt MO-05/1 für den bodentiefen Baukörperanschluss gegen spätere Mängelrügen.

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