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Derzeit existieren für den gesamten Baubereich ca. 24.000 Baunormen [Zöller 2016]. Davon sind nach Untersuchung der Bundesarchitektenkammer [Zöller 2016]   ca. 2.500 Normen für Architekten (Entwurfsverfasser) maßgeblich. Diese schier endlos erscheinende Anzahl von „Vorschriften“ ist für die Bauschaffenden kaum noch zu beherrschen. Die daraus resultierenden Fehler, welche durch Abweichungen von den vorgenannten Vorschriften entstehen, führen häufig zu Streitigkeiten im Rahmen der Abnahme bzw. im Gewährleistungsbereich. Dabei ist noch nicht einmal vorausgesetzt, dass jede Abweichung vom vertraglich geschuldeten Soll auch zu einem Schaden führen muss.

Gerade für Bau- bzw. Handwerksbetriebe, die sich in Nischensegmenten wie dem Balkonbau betätigen, ist es von existentieller Bedeutung, die angrenzenden Bauvorschriften (Normen, Richtlinien etc.) zu beachten und zu berücksichtigen. So sind insbesondere für die Herstellung von Balkonen nicht nur die Bemessungsvorschriften für die Stahl- oder Aluminiumkonstruktion zu berücksichtigen, sondern auch die Regelwerke des Dachdeckerhandwerkes mit ihren Abdichtungsnormen einschließlich der Vorschriften für die Entwässerung. Dies wurde durch die Sachverständigen vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (b.v.s) zum Anlass genommen, einen Standpunkt für Metallbalkone herauszugeben. Dieser steht auf der Webseite des b.v.s im Download-Bereich kostenfrei zur Verfügung: www.bvs-ev.de.

Darauf aufbauend wird in Kürze ein Buch über Balkone und Dachterrassen erscheinen, in dem die einzelnen Punkte zu den Entwässerungen, Abdichtungen etc. weiterführend erläutert und entsprechende Ausführungshinweise gegeben werden. metallbau wird Sie über die Veröffentlichung informieren.

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