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Taskforce Gebäudetechnik zum GMG

Fristgerechte und praxisnahe Umsetzung gefordert

Die Taskforce Gebäudetechnik sieht das kürzlich vorgelegte Eckpunktepapier der Bundesregierung zum Gebäudemodernisierungsgesetz als wichtigen Schritt für mehr Planbarkeit und Klarheit und dringt auf eine zügige und praxistaugliche Klärung noch offener Fragen im weiteren Gesetzgebungsprozess.

Sie sieht die 1:1-Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie in ihrem Positionspapier als bedeutenden Fortschritt für das Handwerk. Bei der Novellierung des Gesetzes müsse die Bundesregierung sicherstellen, dass die Vorgaben der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) fristgerecht umgesetzt werden. Andernfalls drohten Unsicherheiten für Betriebe und Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Verzögerungen bei der Dekarbonisierung des Gebäudebestands.

Für die nationale Umsetzung der EU-Vorgaben seien verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen entscheidend. Dazu zählten die Verstetigung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und stärkere steuerliche Anreize. Die Verlängerung der Förderung bis 2029 sei ein richtiger Schritt, erfordere jedoch eine ausreichende Mittelausstattung. Insbesondere bei der Reduzierung ordnungsrechtlicher Vorgaben seien wirksame Investitionsanreize für erneuerbare Wärmelösungen notwendig. Der Rechts- und Förderrahmen müsse zeitnah transparent und verständlich kommuniziert werden.

Die Taskforce warnt, dass mit der Streichung des § 72 GEG ein zentraler Anreiz zum Austausch veralteter Heizungstechnik entfalle. Investitionen in erneuerbare, dezentrale Wärmelösungen könnten dadurch weiter verzögert werden. Auch die geplante Grüngasquote birgt aus Sicht der Taskforce Risiken: Unsichere Preisentwicklungen sowie begrenzte Verfügbarkeiten von Grüngas, synthetischen Brennstoffen und Wasserstoff könnten zu steigenden Kosten führen. Fraglich bleibe, ob höhere Biogasanteile ausreichten, um die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2045 zu erreichen.

Darüber hinaus müsse die geplante Streichung der §§ 71 ff. GEG mit der 1:1-Umsetzung der EPBD in Einklang gebracht werden. Vorgaben zur Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden (Art. 13), zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden (Art. 8) sowie zur „Solar Ready“-Pflicht für Neubauten (Art. 10) sollten widerspruchsfrei umgesetzt werden. Technologieoffene Regelungen, die neben Aufdach-Photovoltaik auch fassadenintegrierte Lösungen zuließen, seien dafür entscheidend.

Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie wird nach Einschätzung der Taskforce einen erheblichen Beratungs- und Umsetzungsbedarf bei Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Mieterinnen und Mietern erzeugen. Da die gebäudetechnischen Klimagewerke eine zentrale Rolle bei Energieberatung, Fassadensanierung und Installation moderner Heiztechnik spielen, mahnt die Taskforce die Bundesregierung, die politischen Zielsetzungen realistisch an die Kapazitäten des Handwerks anzupassen. Nur so könne die Wärmewende auf einem soliden Fundament stehen.

Die Taskforce Gebäudetechnik vereint sechs zentrale Verbände:

  • Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
  • Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)
  • Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)
  • Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV)
  • Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)
  • Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV)
  • Bundesverband Metall (BVM)

Gemeinsam repräsentieren sie 154.000 Betriebe mit 1.460.000 Beschäftigten und 121.000 Auszubildenden, die zuletzt einen Umsatz von 225 Milliarden Euro erwirtschafteten.

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