Nachhaltigkeit

Bürokratieentlastung für KMUs

Entlastung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Das EU-Parlament hat der Entlastung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Erleichterungen beim Lieferkettengesetz im Dezember 2025 zugestimmt. Im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird der Anwendungsbereich künftig stark eingeschränkt. Berichtspflichtig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro. Damit werden Handwerksbetriebe faktisch von der Berichtspflicht ausgenommen. Zusätzlich wird durch den sogenannten Value-Chain-Cap sichergestellt, dass große, berichtspflichtige Unternehmen von kleineren, nicht berichtspflichtigen Betrieben nur noch Daten nach dem freiwilligen KMU-Standard (VSME) abfragen dürfen. Weitergehende oder aufwendigere Informationsanfragen können von Handwerksbetrieben künftig zurückgewiesen werden.

Darüber hinaus sollen die europäischen Berichtsstandards insgesamt vereinfacht werden. Verpflichtende branchenspezifische Zusatzstandards entfallen, stattdessen sind lediglich freiwillige sektorale Leitlinien vorgesehen. Zur weiteren Unterstützung sollen Vorlagen und Orientierungshilfen zentral über ein EU-Portal bereitgestellt werden.

Zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem VSME-Standard wird das Handwerk zusätzlich unterstützt. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) entwickelt gemeinsam mit den Handwerkskammern sowie weiteren Zentralverbänden einschließlich des Bundesverbands Metall (BVM) das digitale Berichtstool „Zukunftskompass Handwerk“. Die erste Testphase wurde erfolgreich abgeschlossen. Eine Early-Access-Version des Tools soll Anfang 2026 zur Verfügung stehen und Handwerksbetrieben eine praxisnahe und schlanke Möglichkeit zur freiwilligen Berichterstattung bieten.

Erleichterung beim Lieferkettengesetz

Auch beim europäischen Lieferkettengesetz ergeben sich Erleichterungen. Der Anwendungsbereich wird auf sehr große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro begrenzt. Handwerksbetriebe fallen damit nicht unter die direkten Pflichten der CSDDD. Um indirekte Belastungen zu reduzieren, wird ein klar risikobasierter Ansatz eingeführt. Große Unternehmen sollen sich auf Geschäftspartner mit erhöhten Risiken konzentrieren und Prüfungen auf Basis vernünftigerweise verfügbarer Informationen durchführen. Informationsanfragen an kleinere Betriebe sind nur noch als letztes Mittel zulässig. Zudem entfällt die Pflicht zur Erstellung von Klima-Übergangsplänen. Bei möglichen Verstößen richtet sich die zivilrechtliche Haftung weiterhin nach nationalem Recht; eine spätere EU-weite Regelung soll lediglich überprüft werden. Es ist davon auszugehen, dass Handwerksunternehmen künftig seltener und mit deutlich geringerem Aufwand mit Nachhaltigkeits- und Lieferkettenanfragen großer Unternehmen konfrontiert werden.

Autor: Dr.-Ing. Reinhard Fandrich, BVM

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