KRITIS-Dachgesetz
Sälzer veröffentlicht White Paper zu Vorgaben 03.09.2025 |Die Bundesregierung will mit dem KRITIS-DachGesetz die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen gegenüber allen Arten von Gefahren deutlich stärken. In einem aktuellen White Paper beantwortet Sälzer die wichtigsten Fragen rund um das Gesetzesvorhaben. Im Herbst 2024 wurde der Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes (Kritis-DachG) von der Bundesregierung vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, systemrelevante Einrichtungen besser gegen Ausfälle, Angriffe und Katastrophen zu schützen – unabhängig davon, ob diese durch Naturereignisse, technische Störungen oder gezielte Attacken ausgelöst werden.
Das ändert sich:
Bisherige Regelungen auf Bundesebene bezogen sich vorrangig auf die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Das Kritis-DachGesetz erweitert diesen Schutz nun auch auf physische und organisatorische Maßnahmen und verfolgt einen sektorenübergreifenden Ansatz. Dabei werden bestehende EU-Vorgaben, wie beispielsweise durch die NIS2-Richtlinie und deren nationale Umsetzung (NIS2UmsuCG), eingebunden.
Wie geht es weiter?
Die parlamentarischen Beratungen zum Kritis-DachG sind ab Sommer 2025 geplant. Die finale Verabschiedung wird im vierten Quartal erwartet. Mit dem Inkrafttreten ist ab 2026 zu rechnen.
Das im September 2025 veröffentlichte White Paper von Sälzer bietet einen Überblick zu den wesentlichen Fragestellungen:
· Was sind die Kernelemente des Kritis-DachG?
· Wer ist betroffen und welche konkreten Schritte sind erforderlich?
· Wie sieht die zentrale politische Steuerung aus und welche Zuständigkeiten gibt es?
· Welcher Zeitplan gilt für betroffene Unternehmen?
Mit dieser Publikation unterstützt Sälzer Bauherren, Planer, Sicherheitsberater und Betreiber, die komplexen Anforderungen rund um das KRITIS-DachGesetz schnell und fundiert zu erfassen.