Zaunbau

Zäune am DB-Schienennetz

Vorsicht bei Projekten im Oberleitungsbereich


Foto: Bahnbilder

Foto: Bahnbilder
In Deutschland haben die Oberleitungen entlang von Eisenbahnstrecken eine Spannung von 15 Kilovolt. Bei einem Kurzschluss können Ströme von bis zu 40 Kiloampere auftreten, die zu tödlichen Unfällen führen können.

Die DB Netz als Eigentümerin des deutschen Schienennetzes hat deshalb in der Richtlinie 99702 definiert, wie nahe nicht geerdete Objekte am Gleis liegen dürfen - oder wie Objekte geerdet werden müssen, wenn sie näher am Gleis liegen. Uwe Resch aus der Abteilung Oberleitungstechnik und Instandhaltung sagt: "Wir haben festgestellt, dass diese Richtlinie den Zaunbauern nicht sehr gut bekannt ist. Außerdem wird der Zaunbau in der Richtlinie noch nicht gesondert erwähnt."

Resch stellt weiter klar: "Zäune befinden sich im Oberleitungsbereich, wenn sie auf Schienenhöhe näher als 4 Meter beziehungsweise in Ausnahmefällen 5 Meter von der Achse der Eisenbahnlinie entfernt sind. Betriebe, die solche Aufträge ausführen, sollten sich frühzeitig mit der örtlichen Abteilung von DB Netz in Verbindung setzen."

Zäune, die in den definierten Bereich der Oberleitung fallen, müssen geerdet werden. Das bedeutet, dass alle stromleitenden Teile des Zauns - in der Regel die Gittermatten und die Pfosten - miteinander verbunden (in Reihe geschaltet) sein müssen und dass in regelmäßigen Abständen eine Verbindung zur Bahnerdung hergestellt werden muss. Darüber hinaus müssen alle Kabel und Leitungen, die diese Erdung bereitstellen, dick genug sein, um Kurzschlussströmen von 40 Kiloampere standzuhalten.

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