Baurecht
Hinweise zu öffentlichen AuftraggebernDie Abwicklung von Aufträgen mit öffentlichen Auftraggebern birgt Besonderheiten. Diese beginnen bei der Angebotsabgabe, ziehen sich aber bis in die Abwicklung der Aufträge hinein. Zwei entscheidende Aspekte beleuchten die Rechtsanwälte von Weiss Weiss in diesem Artikel.
Gibt ein Unternehmen ein Angebot auf eine öffentliche Ausschreibung ab, ist es von entscheidender Bedeutung, möglichst zielgenau zu kalkulieren. Einerseits soll der Preis möglichst gering sein, da das vorrangige – häufig auch das einzige – Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der Angebotspreis ist. Andererseits muss der Preis auch auskömmlich sein, sonst wird das Projekt zum Minusgeschäft.
Auskömmlich kalkulieren
Durch das Haushaltsrecht sind die öffentlichen Auftraggeber angehalten, Vergaben nach der VOB/A durchzuführen. Dieses Prinzip wird aktuell nur in Nordrhein-Westfalen...
