Gewährleistungsrecht pro Ausführende
Bislang waren Unternehmer in der Haftung für die Bauprodukte, die sie lediglich verarbeitet haben. Im November 2015 hatte metallbau über den Fall von Volker Odenbach berichtet, der bei einem Kunden Stahlfenster eingebaut hatte, die nach sechs Wochen korrodiert sind. Für die fehlerhafte Verzinkung der Fenster musste er haften, die Schadensforderungen trieben seinen Betrieb in die Insolvenz. Über diese ungerechte gesetzliche Lage beschwerte er sich seinerzeit beim Bundesjustizministerium.
Mit der Gesetzesnovellierung des Gewährleistungsrechtes sieht es künftig...