Marktübersicht Glasvordächer

Bauelemente von zehn Systemanbietern

Glas und Edelstahl ist eine trendige Materialkombination, auch bei Vordächern. Der optische Reiz liegt in der Transparenz und Leichtigkeit sowie der unauffälligen Eingliederung in fast jeden Baustil. Rahmenlose Glaselemente und filigrane Beschläge wirken sehr edel. Der Metallbauer kann aus einem gut sortierten ­Angebot für jeden Geschmack wählen. Abonnenten finden die Übersicht der Systeme als Excel-Tabelle im geschützten Abonnentenbereich.

Auf dem Markt gibt es eine ganze Reihe an Glasvordachsystemen, die der Metallbauer entweder als fertiges Set oder auf Maß gefertigt beziehen kann. Bausätze kann in der Regel auch der private Kunde kaufen. Da es keine rechtlichen Einschränkungen hinsichtlich der Montage gibt, ist es jedem Bauherrn möglich, einen Bausatz aus dem Internet zu kaufen und selbst zu montieren. Dazu Martin Reick, Sprecher des Arbeitskreises Glasbemessung beim Bundesverband Flachglas in Troisdorf: „Die Selbstmontage kann niemand verbieten. Der Heimwerker muss sich jedoch an das Baurecht und die Normen und Bestimmungen halten und sich dann auch selbst um die statischen Nachweise, die Baugenehmigung etc. kümmern. Falls nach Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (AbZ) oder mit Zustimmung im Einzelfall (ZiE) gebaut wurde, hat sich der Bauherr selbst eine Übereinstimmungserklärung auszustellen, die er auf Verlangen der Baubehörde vorzulegen hat.“

Vor allem aus dem Kreis der Eigenheimbesitzer trifft der Metallbauer also auf einen großen Mitbewerbermarkt. Chancen, dem entgegenzuwirken, bieten sich durch gezielte Kundenaufklärung und Marketing. Beispielsweise kann auf die Gefahren solcher Selbstmontagen oder die fehlende Sachkenntnis über erforderliche baurechtliche Verwendbarkeitsnachweise hingewiesen werden.

Gut bedacht mit AbZ

Spätestens Anfang 2015 wird die DIN 18008 Glas im Bauwesen — Bemessungs- und Konstruktionsregeln die bisherigen Technischen Regeln TRLV und TRPV in allen Bundesländern abgelöst haben. Diese Norm regelt unter anderem die Dimensionierung der Glasscheiben. Teil 2 der Norm gilt dabei für linienförmig gelagerte Verglasungen, Teil 3 für punktförmig gelagerte Verglasungen, wie sie bei Vordächern oft zum Einsatz kommen.

Punktgehaltene Vordächer aus Glas, deren Verwendbarkeit nicht nach der Norm nachgewiesen werden kann, müssen entweder eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) besitzen oder bedürfen einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) durch die zuständige oberste Bauaufsichtsbehörde, um bei ordnungsgemäßem Einbau den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Systemanbieter können in der Regel eine AbZ für ihre punktgehaltenen Produkte vorweisen. Anders ist dies bei linienförmig gelagerten Horizontalverglasungen, die früher als Überkopfverglasungen bezeichnet wurden. Hier ist selten eine AbZ erforderlich, da deren Verwendbarkeit meist nach Teil 2 der Norm nachgewiesen werden kann. Hinsichtlich der maximal zulässigen Abmessungen von Verglasungen gelten die Bestimmungen der Norm bzw. AbZ.

Der Metallbauer sollte daher bevorzugt Glasvordachsysteme mit AbZ und geprüfter Glastypenstatik beziehen, weil dann weder eine statische Berechnung noch Bauteilversuche oder eine ZiE erforderlich sind. Entsprechend gekennzeichnete Vordächer können ohne diese Nachweise verwendet werden. Für Sonderlösungen, die von den technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen und keine AbZ haben, ist eine ZiE zu beantragen.

„Wichtig ist immer“, sagt Martin Reick, „dass das Glasvordach im Sinne des Baurechts bzw. der Landesbauordnung verwendbar ist, d.h. es muss entweder nach den technischen Baubestimmungen (DIN 18008 bzw. früher TRLV oder TRPV für die Glas-Bestandteile) oder nach der zugehörigen AbZ oder ZiE des Bausatzes ausgeführt und nachgewiesen sein. Bei AbZ und ZiE hat der Montagebetrieb dem Bauherrn eine Übereinstimmungserklärung auszustellen.“

EN-Normen gibt es momentan nur für die einzelnen Glasprodukte (z.B. EN 14449 für VSG), nicht aber für die Gesamtkonstruktion bzw. einen Bausatz.. D.h. für die Gesamtkonstruktion kann kein CE-Kennzeichen ausgestellt werden, sondern nur für ihre einzelnen Bestandteile.

Sicherheitsaspekte haben Priorität

Um die Anforderungen an die Resttragfähigkeit zu erfüllen, darf nach DIN 18008-2 bei linienförmiger Lagerung nur VSG aus Float oder VSG aus TVG mit AbZ verwendet werden. Zwar ist auch noch Drahtglas zulässig, aber außer für Denkmalschutzanwendungen nicht mehr zu empfehlen. Bei punktförmiger Lagerung darf nach DIN 18008-3 nur VSG aus TVG verwendet werden.

Bei Glasvordächern mit AbZ ist die verwendbare Glasart in der AbZ beschrieben. Hier kann z.B. auch VSG aus ESG zugelassen sein. Bei den glasstatischen Berechnungen sind neben der DIN 18008 bzw. den speziellen Vorgaben der AbZ oder ZiE auch folgende Normen zu beachten: EN 1990 (Tragwerksplanung), EN 1991-1-1 (Eigengewichte), EN 1991-1-3 (Schneelasten), EN 1991-1-4 (Windlasten) sowie die zugehörigen Nationalen Anhänge NA.

Genauso spielen die richtigen Glashalterungen eine Rolle, die nicht nur mit der Glasart und dem Montageprinzip harmonieren müssen, um Risse oder gar Bruch zu vermeiden. Ihre metallischen Komponenten müssen z.B. nach DIN 18008-3 aus Stahl, Aluminium oder nichtrostendem Stahl bestehen und bauaufsichtlich verwendbar sein. Bewährte Trennmaterialien zur Vermeidung des Glas-Metall-Kontakts werden in Anhang A dieser Norm beschrieben. Bei Vordachbausätzen mit AbZ wird die Verwendbarkeit der Glashalterungen in der AbZ geregelt.

Glas ist nicht Glas

Das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt und der Bundesverband Flachglas e.V. verweisen auf die wesentlichen Unterschiede zwischen ESG und VSG. Einscheiben-Sicherheitsglas ESG ist sehr widerstandsfähig gegen stumpfe Schlageinwirkungen und hält hohe Temperaturschwankungen im Glas gut aus. Bei Gewalteinwirkung zerbröselt es in kleinste Teile ohne scharfe Kanten. Wegen seiner erhöhten Biegezugfestigkeit wird es gern für Konstruktionen eingesetzt, bei denen das Glas gebohrt wird. Dazu zählen auch Überdachungen, wo es jedoch nicht monolithisch, sondern stets nur als Teil eines Verbund-Sicherheitsglases eingesetzt werden darf. Verbund-Sicherheitsglas VSG hält dank seiner mindestens zwei Glasscheiben, die mit einer zähelastischen, hochwiderstandsfähigen PVB-Spezialfolie verbunden sind, auch größere Gewalt aus. Bei einer Beschädigung bleiben die Glassplitter an der Folie haften, was die Gefahr von Verletzungen minimiert. „Für Glasvordächer ist i.d.R. immer VSG aus Floatglas oder VSG aus TVG, manchmal auch VSG aus ESG vorgeschrieben“, betont Martin Reick.

Vordächer im Sinne dieser Marktübersicht sind nicht begehbare und nicht betretbare Horizontalverglasungen. Dabei wird nicht zwischen Vordächern für Gebäudeeingänge, Lieferzufahrten oder Fahrzeugunterstellplätzen unterschieden. Für begehbare und betretbare Horizontalverglasungen gelten Zusatzanforderungen, die in den Teilen 5 und 6 (Teil 6 z.Zt. noch Entwurf) der DIN 18008 bzw. in der GS-BAU-18 festgeschrieben sind. Für Horizontalverglasungen gilt allgemein, dass das verbaute Glas im gebrochenen Zustand eine bestimmte Reststandzeit halten muss und nicht sofort abstürzen darf.

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