Die WPK bei der Fertigung von Außentüren

Werkseigene Produktionskontrolle

Welche Vorleistungen müssen Hersteller für die Erstprüfung der Produktion von Aluminium-Haustüren erbringen? Mit welchen Instrumenten wird die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) kontinuierlich ausgeführt? Diese beiden Fragen sollen am Beispiel der Hörmann-Produktion am Standort Eckelhausen beantwortet werden.

Unabhängig, ob industrielle oder handwerkliche Fertigung, die Herstellung von Haustüren muss national abgestimmten Anforderungen aus der Produktnorm DIN EN 14351-1 entsprechen. Neben einer Erstprüfung des Produktes ist eine CE-Kennzeichnung nach Bauproduktenrichtlinie durchzuführen und eine kontinuierliche werkseigene Produktionskontrolle aufrechtzuerhalten.

Bereits zu Beginn der zweijährigen Koexistenzphase im Februar 2007 konnten Haustüren nach Abschluss der Erstprüfung und der Darlegung der werkseigenen Produktionskontrolle auf der Grundlage der DIN EN 14351-1 mit CE gekennzeichnet werden. Die CE-Thematik hat den Herstellern in der Umsetzung der Erstprüfung einiges abverlangt. Harald Bermes, der bei der Hörmann KG Eckelhausen für das Produktmanagement zuständig ist, berichtet: „Für das Verfahren zur Konformität haben wir zunächst ein umfangreiches Prüfprogramm aufgesetzt.“ Dieses orientiert sich an den Forderungen der Produktnorm DIN EN 14351-1. Die Produktnorm beschreibt mehr als 20 Leistungseigenschaften wie z.B. Wärmedämmung, Bedienkräfte, Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit oder Widerstand gegen Windlast. Beim Prüfverfahren müssen alle Eigenschaften berücksichtigt werden, für die der Hersteller einen Wert erklären möchte bzw. erklären muss. Bermes informiert: „Schon im Vorfeld der Erstprüfung werden in werkseigenen Prüfräumen Funktionsprüfungen beispielsweise auf Luftdurchlässigkeit oder Dauerfunktion ausgeführt.“ Wie einzelne Eigenschaften geprüft werden müssen, kann der Hersteller ebenfalls der Produktnorm entnehmen, da diese auf Prüf- und Klassifizierungsnormen verweist. Die Erstprüfung muss dann ein notifiziertes Prüflabor ausführen. Auf Basis dieser Ergebnisse stellt der Hersteller abschließend die CE-Konformitätserklärung aus. „Die Bilanz wird in einer  Systemdokumentation beispielsweise in einem Systempass erfasst“, berichtet Bermes.

Eigenschaften in Dauerprüfung. Um die Leistungseigenschaften, die im Laufe der Erstprüfung festgestellt wurden, dauerhaft sicherzustellen, muss die Produktion im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) überwacht werden. Bermes konstatiert: „Die Konstruktion des Bauproduktes leitet sich aus der produktspezifischen Systemdokumentation und den technischen Mitteilungen der Abteilung Entwicklung & Konstruktion ab. Diese sind unmittelbar Grundlage der Produktion und werkseigenen Produktionskontrolle.“

Das für die WPK verantwortliche Personal muss einschlägig qualifiziert sein. „Das Profil dieser Mitarbeiter ist in unseren Stellenbeschreibungen festgelegt“, sagt Bermes. Maschinen und Geräte für die Fertigung müssen prozesssicher arbeiten – auch diese Vorgabe entstammt der Norm. Damit dies sichergestellt ist, müssen Inspektionen und Wartungen ausgeführt und dokumentiert werden. „Die Fertigungsprozesse arbeiten nach festgelegten Parametern, die je nach Bedeutung kontrolliert werden.“

Umfassende Dokumentation. Das Qualitätsmanagementsystem und somit auch die Organisation der werkseigenen Produktionskontrolle sind in einem Qualitätsmanagement-Handbuch und weiterführenden Verfahrensanweisungen geregelt. Die Dokumente im Zusammenhang der WPK verwalten die Mitarbeiter sowohl elektronisch als auch papiergestützt. Dokumente mit  Regelungscharakter sind elektronisch archiviert und abrufbar.

Die WPK der Haustüren wird durch Prüfer der Qualitätssicherung protokolliert, ausgewertet und  archiviert. Prüfergebnisse der 100-%-Endprüfung werden von Endprüfern in Prüfprotokollen aufgezeichnet, von der Verwaltung optisch archiviert und können auftragsbezogen abgerufen werden. Prozessspezifische Prüfungen werden in Prüfbüchern oder Prüfprotokollen aufgezeichnet und in der Prozessumgebung geschützt aufbewahrt.

Bei der werkseigenen Produktionskontrolle von Außentüren sind unter anderem, folgende Anweisungen zu beachten:

¬ QM551A002: Organisation Eigenüberwachung

¬ QM820A002: Prüfanweisung Haustüren (Standard).

¬ QM820A001: Prüfanweisung Haustüren (Einbruch)

¬ QM824A003: Prüfanweisung Haustüren (Endprüfung)

¬ QM830A001: Lenkung fehlerhafter Produkte

¬ QM760A001: Prüfmittelüberwachung

¬ QM822A001: Auditierung

Gesamter Wertschöpfungsprozess. Die Werkseigene Produktionskontrolle von Haustüren umfasst den gesamten Wertschöpfungsprozess. Bereits die Verkaufskontrolle, die nach der Auftragsbearbeitung folgt, prüft vor dem Produktionsstart die Auftragsdaten auf Richtigkeit und technische Machbarkeit. Ferner sind Prüfungen bei Warenanlieferung und in allen Produktionsprozessen, von der Pulverbeschichtung über Profilverbund, Zuschnitt, Rahmenverbindung bis hin zu Montage und Verglasung durchzuführen. So werden zum Beispiel im Pulverbeschichtungsprozess kontinuierlich Stichprobenprüfungen ausgeführt, wobei zwischen Prozessüberwachung und Produktüberwachung unterschieden wird. Die Prozessüberwachung erstreckt sich hier auf folgende Teilprozesse:

1. Chemische Vorbehandlung

¬ Überwachung der Badparameter

¬ Prüfung des Beizabtrags

¬ Prüfung der Konversionsschicht

2. Haftwassertrockner

¬ Überwachung HWT-Parameter Temperatur und Zeit

3. Pulverapplikation

¬ Kontrolle des Pulvers

¬ Maschineneinstellung

4. Einbrennofen

¬ Überwachung der Einbrennbedingungen.

Die Prüfung der Produktqualität umfasst visuelle Beurteilung der beschichteten Oberfläche, Schichtdickenprüfung, Glanzgradprüfung, Lackhaftungs- und Elastizitätsprüfungen sowie Korrosionsschutzprüfungen. Bei den Prüfverfahren kommen spezielle Prüfmittel zum Einsatz, die der Prüfmittelüberwachung unterliegen. Die Lackhaftung wird sowohl nach standardisierten Verfahren als auch nach Werksstandard durchgeführt. Bei der Prüfung nach Werksstandard wird zum Beispiel nach folgendem Prozedere getestet, um bewusst die Leistungsgrenzen der Pulvereinbrennlackierung zu bewerten: „Zunächst wird das Blech einem Kochtest unterzogen, nach Abkühlen wird ein Gitterschnitt ausgeführt und ein Kugelschlag“, erläutert Bermes. Neben dem Kugelschlag stellt ein Dornbiegeversuch die Elastizität auf die Probe. Der Machu-Test prüft den Korrosionsschutz. Darüber hinaus wird die Verarbeitungsqualität der Lackierung auch unter den Fertigungsverfahren Sägen, Bohren und Fräsen ermittelt.

Im Verlauf der weiteren Fertigung werden Stichproben entnommen, diese umfassen sowohl Einzelteile, Halbzeuge als auch das Fertigprodukt. Die Prüfungen werden von den Mitarbeitern der Qualitätssicherung ausgeführt und dokumentiert, wie Bermes versichert. Darüber hinaus gibt es einen Endprüfer, der an einem speziellen Prüfstand die Haustüren einer hundertprozentigen Kontrolle unterzieht und entsprechend aufzeichnet. Bermes hebt hervor: „Die Prüfgeräte unterliegen der Prüfmittelüberwachung, das heißt, sie werden inventarisiert, kalibriert und gegebenenfalls justiert oder geeicht.“ Die Gültigkeit des Prüfmittels lässt sich an der Prüfplakette erkennen. Die Ergebnisse der Endprüfung werden auf einem Fertigungspapier mit Namensstempel dokumentiert. Der Test folgt einem Prüfplan. „Es geht beispielsweise um die Abmessungen, die Oberfläche, den Farbton und die Funktion der Beschläge, aber auch um die Ausfachung, das Dichtungssystem und etwaige Anbauteile“, führt Bermes aus.

Fehlerdiagnose. „Prinzipiell muss jeder Mitarbeiter, der einen Fehler an seinem Produkt feststellt, dieses sperren, sofern er den Fehler nicht selbständig beseitigen kann“, erläutert Bermes. Die Prüfkriterien für das Sperren von Produkten sind in technischen Mitteilungen oder Prüfanweisungen exakt festgelegt. Stellt ein Werker, der auch gleichzeitig die Funktion eines Werkerselbstprüfers innehat, einen Fehler fest, wendet er sich an seinen Vorgesetzten oder an die Qualitätssicherung, die den Fehler bewerten und den weiteren Ablauf festsetzen. „Diese legen sowohl die Korrektur (Fehlerbeseitigung) als auch die Korrekturmaßnahmen (Fehlerursachenbeseitigung) fest und prüfen, ob der Fehler ein ´Ausreißer´ oder ein systematischer Fehler war“, teilt Bermes mit. Die Wirksamkeit und das Einhalten der Maßnahmen zur Korrektur werden selbstverständlich bei den nachfolgenden Prüfungen im Rahmen der WPK getestet.

Fazit. Qualität ist sowohl Führungsaufgabe als auch Verpflichtung des einzelnen Mitarbeiters. Die Werkseigene Produktionskontrolle ist nicht nur eine rechtliche Vorgabe, vielmehr ist sie vertrauensstiftendes Element zum Nutzen des Kunden, der Gesellschaft und des Unternehmens.

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