Produktnorm „Fenster und Türen“

Ergänzung zur DIN EN 14351-1 verabschiedet

Am 1. Februar 2010 endet die Koexistenzphase der Produktnorm DIN EN 14351-1 „Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit“. Nach diesem Stichtag ist die CE-Kennzeichnung Voraussetzung für den freien Warenverkehr innerhalb der EU. Eine kürzlich verabschiedete Ergänzung soll das Anwenden der Norm erleichtern



 
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Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge, die sich im Umgang mit der Produktnorm während der Koexistenzphase ergeben haben, wurden normativ bearbeitet und sind als Amendment (Ergänzung) EN 14351-1/A1 verfügbar. Die Einführung wird für 2010 erwartet.

Hauptziele der Überarbeitung waren die Vereinfachung der Anwendung, die Aufnahme weiterer Tabellen, mit denen ein Nachweis auch ohne Prüfungen möglich ist, sowie die Berücksichtigung von Änderungen anderer europäischer Normen. Neben editoriellen Korrekturen enthält die Ergänzung die wesentlichen Neuerungen bezüglich technischer Details und Anforderungen sowie der Konformitätsverfahren, die nachfolgend beschrieben werden.

Automatische Türen. In der bisherigen DIN EN 14351-1 werden die Automatiktüren als kraftbetätigte Türen behandelt. Bezüglich deren Anforderungen wird auf die prEN 12650 „Tore – Terminologie – Teil 1: Bauarten von Toren“ verwiesen. Die hier erläuterten Anforderungen sind freilich nur vage beschrieben und genügen den Anforderungen in Deutschland nicht. Eine vollständige Überarbeitung der prEN 12650 konnte zeitnah nicht sichergestellt werden, sodass beschlossen wurde, die automatischen Türen zunächst national zu regeln. Aus diesem Grund wurden die automatischen Türen und damit folgende Normen aus der DIN EN 14351-1/A1 gestrichen:

* „prEN 12650-1, Schlösser und Baubeschläge — Automatische Türsysteme — Teil 1: Produktanforderungen und Prüfmethoden“

* „prEN 12650-2, Schlösser und Baubeschläge — Automatische Türsysteme — Teil 2: Sicherheit an automatischen Türsystemen“.

In Deutschland werden die automatischen Türen über die Bauregelliste A, Teil 1, lfd. Nr. 6.24 geregelt. Die den automatischen Türen entsprechenden Anforderungen werden in DIN 18650-1/2 „Schlösser und Baubeschläge – Automatische Türsysteme“ beschrieben. Handelt es sich hierbei um automatische Schiebetüren in Rettungswegen, ist zusätzlich die Richtlinie über automatische Schiebetüren in Rettungswegen (AutSchR) zu berücksichtigen. Eine eigenständige europäische Norm für automatische Türen ist spätestens für das Jahr 2012 zu erwarten.

Luftdurchlässigkeit. Das bisherige in DIN EN 14351-1 beschriebene Verfahren zur Ermittlung der Luftdurchlässigkeit (nach EN 1026) und deren Klassifizierung (nach DIN EN 12207) beschränkte sich ausschließlich auf das Prüfverfahren, in dem zwei Prüfungen durchzuführen sind.

In DIN EN 14351-1/A1 wird die Ermittlung der Luftdurchlässigkeit auch durch ein tabellarisches Verfahren anhand von Konstruktionsmerkmalen möglich. So können Sonderkonstruktionen und in Kleinstserien produzierte Fenster ohne prüftechnischen Nachweis und Aufwand klassifiziert werden (s.a. Tabelle 1). Hier wurde der Wunsch der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) nach einer und kostensparenden, mit geringem Aufwand verbundenen Möglichkeit zur Klassifizierung der Produkte umgesetzt. Wie bei allen Tabellenverfahren üblich sind auch hier „Sicherheitsaufschläge“ enthalten, sodass die Tabellenwerte tendenziell schlechter ausfallen als bei gemessenen Ergebnissen.

Wärmedurchgangskoeffizient. Gemäß DIN EN 14351-1 kann der Wärmedurchgangskoeffizient von Fenstern ermittelt werden

* nach einem tabellarischen Verfahren nach EN ISO 10077-1:2006;

* durch Berechnung nach EN ISO 10077, Teile 1 und 2;

* durch das Heizkastenverfahren nach EN ISO 12567, Teil 1 oder Teil 2.

Das Amendment verweist nun auf die Fassung 2006 der EN ISO 10077-1. Bei der Überarbeitung dieser Norm wurden u.a. die Psi-Werte

* für konventionelle Abstandhalter (Alu, Stahl) um 0,02 bis 0,03 W/mK erhöht,

* für wärmetechnisch verbesserte Abstandhaltersysteme (Warme Kante) ergänzt,

* in der „Fenstertabelle“ angepasst.

Die Erhöhung der Psi-Werte unter Verwendung von konventionellen Abstandhaltersystemen führt zu einer Erhöhung des UW-Wertes um ca. 0,05 W/(m²K).

Die Ermittlung des Wärmedurchgangskoeffizienten bei Sprossenfenstern wurde im Amendment der DIN EN 14351-1 anhand eines tabellarischen Ermittlungsverfahrens (DIN EN 14351-1/A1, Anhang J) berücksichtigt. Es erlaubt eine Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten von Sonderausführungen wie Sprossenfenstern mittels Zuschlagsfaktoren (s.a. Tabelle 2).

Bei einem Sprossenfenster wird zunächst der Wärmedurchgangskoeffizient desselben Fensters ohne Sprossen ermittelt und anschließend mit dem tabellarischen Wert zusätzlich beaufschlagt. Diese Werte beruhen auf jahrelangen Erfahrungen, Messungen und Ermittlungsverfahren europäischer Prüfinstitute und beinhalten einen Zuschlagsfaktor. Der Aufschlag für die „echte" Fenstersprosse weicht von den bekannten Festlegungen in DIN 4108-4 ab. Die Werte in DIN 4108-4 waren zu optimistisch und konnten der fachlichen Prüfung in Europa nicht standhalten. So wurde der Zuschlag von 0,3 auf 0,4 erhöht.

Das Amendment bietet dem Hersteller die Möglichkeit, den Wärmedurchgangskoeffizienten der Fenster (UW-Wert) sowie die Eingangsdaten wie beispielsweise den Wärmedurchgangskoeffizienten der Rahmenprofile (Uf-Wert) mit Hilfe von tabellarischen Werten oder durch Berechnungen eigenverantwortlich zu ermitteln. Die Grundlage hierzu muss jedoch von einer notifizierten Stelle überprüft werden.

Weitergabe von Prüfberichten. Im Zusammenhang mit der Erstprüfung ITT (Initial Type Test) gab es bezüglich der Verfahren Shared ITT und Cascading ITT immer wieder Fragen zur Umsetzung und Anwendbarkeit. Shared ITT ist eine Option aus dem Guidance Paper M, in dem die Bedingungen umfangreich dargelegt werden. Im Kapitel 7.2.5 der DIN EN 14351-1/A1 „Hierarchisch gestufte Erstprüfungen“ wird das Cascading ITT als das am häufigsten verwendete Verfahren genannt.

In diesem Kapitel wird die bekannte Systemgeberschaft beschrieben. Der „Systemgeber“ tritt als Produktentwickler oder als Lieferant der Komponenten auf. Der „Systemnehmer“ verarbeitet die vorgegebenen Systeme zu Fenstern oder Türen. Dabei lässt der Systemgeber alle notwendigen Ersttypprüfungen bei einer notifizierten Stelle durchführen und stellt deren Ergebnisse dem Systemnehmer zur Verfügung. Der Systemgeber ist Inhaber des ITT, überlässt dem Systemnehmer diesen jedoch zur Verwendung, wobei auf dem ITT Name und Logo des Systemgebers stehen. Diese zusammengefassten Nachweise (ITT) können vom Systemnehmer für eine CE-Kennzeichnung verwendet werden, sofern folgende Punkte beachtet werden:

* Der Hersteller (Zusammenbauer) hat mit dem Konstrukteur des Fensters oder der Außentür eine Vereinbarung über die Verwendung der Prüfergebnisse und der Begleitdokumentation getroffen;

* der Hersteller (Zusammenbauer) muss für das Inverkehrbringen des Produktes verantwortlich sein und trägt die Verantwortung für den richtigen Zusammenbau des Produktes in Übereinstimmung mit den Anweisungen, die vom Konstrukteur des Fensters bzw. der Außentür oder von einer durch den Hersteller beauftragten Stelle herausgegeben werden;

* die Anweisungen des Konstrukteurs für den Zusammenbau der Bauteile müssen ein fester Bestandteil im System der werkseigenen Produktionskontrolle beim Hersteller (Zusammenbauer) sein;

* der Hersteller (Zusammenbauer) muss einen dokumentierten Nachweis erbringen können, dass die von ihm verwendete Kombination von Bauteilen und sein Fertigungsprozess dem Produkt entsprechen, das zur Erstprüfung vorgelegt wurde;

* der Hersteller (Zusammenbauer) muss eine Kopie des Berichtes (der Berichte) der Erstprüfung(en) für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Beendigung der Produktion aufbewahren;

* ungeachtet der Zuständigkeits- und Haftungsfragen innerhalb einer mit dem Konstrukteur des Fensters oder der Außentür unterzeichneten Vereinbarung bleibt der Hersteller (Zusammenbauer) dafür verantwortlich, dass das Produkt alle Leistungsangaben in Übereinstimmung mit diesem Dokument einhält.

Zum Verfahren Shared ITT gab es hingegen keine Einigung bei der Beschreibung. Auch wenn diese Methode in DIN EN 14351-1 nicht erwähnt ist, bleibt sie gemäß Guidance Paper M dennoch ein akzeptiertes und rechtmäßiges Verfahren. Die allgemeine Auslegung besagt, dass die Shared-ITT-Praktik auch ohne explizite Erläuterung der Vorgehensweise in der Produktnorm durch notifizierte Stellen angewandt werden kann.

Im Rahmen des Shared ITT darf die mit der Prüfung beauftragte notifizierte Stelle Ergebnisse von „Dritten“ verwenden, wenn diese zustimmen. Es liegt in der Hand der Prüfstelle, durch geeignete Mittel sicherzustellen, dass die Anwendung/Übertragung der Prüfergebnisse für das aktuelle Produkt des Herstellers möglich ist. Dies kann durch die Überprüfung von Zeichnungen und Beschreibungen oder durch die Übereinstimmung einer Probe des Herstellers mit dem geprüften Muster oder dessen Beschreibung/Zeichnung erfolgen. Nicht vorgesehen ist die Überprüfung der werkseigenen Produktionskontrolle und des Produktionsprozesses beim Hersteller als Grundlage des Shared ITT.

In den Anhängen der DIN EN 14351-1/A1 wurde ein zusätzlicher Anhang H integriert, der die Anforderung bezüglich des Brandverhaltens von Dachflächenfenstern beschreibt. Hierbei werden Festlegungen wie Probekörperabmessungen, Montage im Prüfstand sowie die zu prüfenden Komponenten für den „Single Burning Item Test“ (SBI) nach EN 13823 und den „Single Flame Test“ nach EN ISO 11925-2 definiert. Damit wurden die Unklarheiten bei der Bewertung des Brandverhaltens beseitigt.

Werkseigene Produktionskontrolle. Neben dem ITT ist die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) der zweite zentrale Baustein im Konformitätsverfahren. Hierzu heißt es in der DIN EN 14351-1 in Abs. 7.2.: „Der Hersteller muss ein System der werkseigenen Produktionskontrolle einrichten, dokumentieren und aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass die auf den Markt gebrachten Produkte mit den angegebenen Leistungseigenschaften übereinstimmen. Das System der werkseigenen Produktionskontrolle muss aus Verfahrensweisen bestehen, aus regelmäßigen Inspektionen und Prüfungen und/oder Bewertungen und der Umsetzung der Ergebnisse im Hinblick auf die Überprüfung von Rohstoffen und weiteren eingehenden Werkstoffen oder Bauteilen, Ausrüstung, des Fertigungsverfahrens und des Produktes.“

Dies verdeutlicht das enge Zusammenspiel zwischen ITT und WPK, denn im Umkehrschluss muss bei geänderten Produktionsverfahren und Materialien auch der ITT wiederholt werden, falls sich die Eigenschaften ändern könnten. Deshalb werden in DIN EN 14351-1/A1 die Anforderungen an die WPK präzisiert. Neu hinzugekommen ist der Absatz 7.3.2 „Personal“, in dem Hinweise zur Verantwortlichkeit und Qualifikation bezüglich des Umganges mit dem Konformitätsverfahren gegeben werden.

Auch der Bereich der Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung wurde in Absatz 7.3.7 konkretisiert, weil dieser gerade bei Mangel- und Haftungsfragen von großer Bedeutung ist. Hierzu steht geschrieben: „Einzelne Produkte oder Produktchargen müssen hinsichtlich ihrer Produktionsherkunft erkennbar und rückverfolgbar sein. Der Hersteller muss über Verfahren verfügen, die sicherstellen, dass die mit dem Anbringen von Codes zur Rückverfolgung und/oder Kennzeichnungen verbundenen Prozesse regelmäßig überprüft werden.“

Dokumentation. Zum Aufbau der Dokumentation im Rahmen der WPK gibt es zwei prinzipielle Ansätze:

* arbeitsplatzbezogene Dokumentation,

* auftragsbezogene Dokumentation.

Es ist jedem Hersteller überlassen, für welche Art der Dokumentation er sich entscheidet. Oft kann auch eine Kombination die ideale Lösung sein. Wichtig ist nur, dass sämtliche Prozesse in der WPK definiert und dokumentiert sind, die die deklarierten Eigenschaften beeinflussen. Hiermit wird sichergestellt, dass die WPK-Maßnahmen und die im ITT ermittelten Kennwerte bei einer Kontrolle oder im Schadens- bzw. Reklamationsfall nachgewiesen werden können.

Oft stellt sich die Frage, ob Fertigprodukte (gebrauchsfertige Fenster oder Türen) auch einer regelmäßigen Überprüfung auf einem Prüfstand zu unterziehen sind. Die Produktnorm DIN EN 14351-1 macht hierzu keine Vorgaben. Der Hersteller kann somit auch „indirekte“ Prüfungen und Messgrößen heranziehen, beispielsweise die Überprüfung der konstruktiv wichtigen Abmessungen, die Ausbildung und Ausführungsqualität der Dichtungen und Dichtungsebenen oder eine regelmäßige Messung auf einem geeigneten Prüfstand. Die Erfahrung zeigt, dass Prüfstandsmessungen sinnvoll sind, da die funktionalen Abhängigkeiten der Einflussgrößen (Messgrößen) vielschichtig und ohne Prüfung schwierig abzuschätzen sind.

Weitere Aspekte der WPK können im Detail mit einer erfahrenen und anerkannten notifizierten Stelle oder Zertifizierungsstelle erörtert werden, die dann auch eine normkonforme Einführung der WPK bescheinigen kann und dem Hersteller ein höheres Maß an Rechtssicherheit bei Streitfällen gibt. Neben den rein formalen Anforderungen an die WPK sollte diese Gelegenheit auch als Chance zur Verbesserung der Qualität, zur Steigerung der Produktivität und zur Verringerung der Reklamationen genutzt werden. Hilfestellungen bieten hier die technischen Berater des Institutes für Fenstertechnik (ift), Rosenheim, der RAL-Gütegemeinschaften, der Systemgeber und der Handwerksverbände.

Kommentar zur Norm. Mit dem Amendment EN 14351-1/A1 wird die praktische Umsetzung der Produktnorm DIN EN 14351-1 weiter vereinfacht. Eine detaillierte Beschreibung der Produktnorm bietet auch der Kommentar zur DIN EN 14351-1, in dem die beiden Herausgeber Ulrich Sieberath (Obmann der europäischen Normungsgremien WG1 und WG2 sowie des zugehörigen deutschen Spiegelausschusses) und Rechtsanwalt Prof. Christian Niemöller den Sachverhalt aus technischer und rechtlicher Sicht beschreiben.

Der Kommentar enthält die Produktnorm im Originaltext und bietet viele normative Verweise als Originalfundstellen. Die Änderungen der prEN 14351-1;2009-08 werden mit entsprechenden Erläuterungen als Ergänzung zum Kommentar erstellt und den bestehenden Inhabern nachgeliefert. Das Amendment kann auch als prEN 14351-1/A1:2009-08 bei der Beuth Verlag GmbH in Berlin (www.beuth.de) bestellt werden. red $

Info + Kontakte

Institut für Fenstertechnik GmbH
Theodor-Gietl-Straße 7-9
83026 Rosenheim
Tel. +49 (0)8031/261-0
Fax +49 (0)8031/261-290
info@ift-rosenheim.de
www.ift-rosenheim.de


 

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