Vorleistungskontrolle

Lieber eine Bedenkenanzeige zu viel

Mit der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Herstellung sind die Prüf- und Hinweispflichten nach § 4 Nr. 3 VOB/B die wirtschaftlichste und bedeutendste Pflicht des Auftragnehmers bei der Ausführung jeder Bauleistung. Frank Pfau, Metallbaumeister und ö.b.u.v. Sachverständiger, beschreibt die Konsequenzen für Betriebe anhand eines Positiv- und eines Negativbeispiels.

Metall-/Stahlbaubetriebe sollten drei wichtige Bereiche der Vorleistungskontrolle beachten; diese sind für die Wirtschaftlichkeit des Auftrags von Bedeutung:

die durch Anordnung des Auftraggebers vorgesehene Art der Ausführung

die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder vorhandenen Bauteile

die Vorleistungen anderer Unternehmer

Diese drei Bereiche sind ständig und immer wieder aufs Neue während der Ausführung der Bauleistung zu überprüfen. Es ist sehr wichtig, dass schon bei Zweifeln eine Bedenkenanmeldung schriftlich an den Auftraggeber gesendet wird. Beachten Betriebe diese Regel, sind...

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