Corona

Mehrkosten auf Baustelle

AG Bund: Formblatt zur Kostenerstattung

Ab dem 1. Juli 2020 trat der Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Umgang der Coronavirus-Pandemie bedingten Mehrkosten auf Baustellen des Bundes in Kraft. Dort wird die Übernahme der durch das Coronavirus verursachten Kosten im Rahmen bestehender Bauverträge, laufender Ausschreibungen und sogar künftiger Verträge angekündigt, soweit diese auf Baustellen des Bundes bezogen sind.
Foto: clipdealer

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Unternehmen können nachgewiesene Mehrkosten beispielsweise durch Einhaltung zusätzlicher Standards bei Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen, für getrennte Anfahrten zur Baustelle oder einer Anpassung der Sozialbereiche geltend machen. Die Kostenübernahme gilt auch für Stillstands- sowie Verzögerungskosten – etwa für Vorhaltekosten von Baugeräten – sowie erhöhte Materialpreise durch gestörte Lieferketten.

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