Produktnormen Türen & Tore
Neue Struktur gemäß BauPVO 2024Die EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) (EU) 2024/3110 legt die Grundlagen für die Normungsarbeit im Baubereich der EU fest. Diese europäische Verordnung ist in den Mitgliedstaaten der EU direkt wirksam, muss also nicht durch ein gesondertes Gesetz in dem jeweiligen Mitgliedstaat eingeführt werden. Die BauPVO trat am 7. Januar 2025 in Kraft. Auf Grundlage dieser Verordnung wird zurzeit ein Normungsauftrag (Standardisation Request) für Türen, Fenster und andere verbundene Produkte von der Europäischen Kommission (DG GROW Construction Unit) erarbeitet.
Um die Anforderungen an Bauwerke in den Mitgliedstaaten vollständig abzubilden, wurde im Oktober 2022 ein sogenannter Acquis-Prozess gestartet, in dem als Grundlage für die künftigen Normungsaufträge sämtliche Anforderungen der Mitgliedstaaten für die verschiedenen Produktgruppen abgefragt wurden. Ziel ist es, sämtliche nationalen Anforderungen über die Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC) abzudecken, sodass ein freier Warenverkehr in der EU stattfinden kann. Auf Grundlage der gemeldeten Anforderungen der Mitgliedsländer wurde am 20. Januar 2026 von der Europäischen Kommission ein erster Entwurf des Normungsauftrags (SReq) veröffentlicht. Zur Bewertung des Dokuments wurde durch die europäische Normungsorganisation CEN (Comité Européen de Normalisation) eine Ad-Hoc-Gruppe gegründet, die den Entwurf begutachtet und kommentiert hat. Es wurden über 600 Kommentare zu dem ersten Entwurf gesammelt und an die Kommission weitergeleitet. Am 12. Mai 2026 wurde ein überarbeiteter Entwurf auf Grundlage der eingegangenen Kommentare von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Leider wurde hierin ein Großteil der Einsprüche von den Produktspezialisten zurückgewiesen oder nicht berücksichtigt.
Die weitere Planung der Kommission sieht vor, dass der Normungsauftrag noch vor der Sommerpause veröffentlicht werden soll. Über diesen Normungsauftrag wird dann im Ausschuss für Normen (Committee on Standards) gemäß der Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012 abgestimmt. Sollte der Normungsauftrag in der vorgelegten Form angenommen werden, hat die Normungsorganisation (CEN) 36 Monate Zeit, anhand der Vorgaben eine Produktnorm für Fenster, Revisionsklappen und Türen (WHPD) zu erarbeiten. Im Normungsauftrag ist für die Vorlage der Produktnorm bei der Europäischen Kommission der 15. Juni 2029 als Termin festgelegt. Hieran schließt sich ein Prüfungszeitraum bei der Kommission von ca. acht Monaten an, um die Produktnorm anzunehmen. Bei positiver Prüfung wird die Produktnorm dann im Europäischen Amtsblatt (OJEU) veröffentlicht und mit einer Übergangsfrist von üblicherweise 12 Monaten in Kraft gesetzt.
In die Produktnorm (WHPD) muss auch ein digitaler Produktpass (DPP) in einem menschen- und maschinenlesbaren Format integriert werden. Hierzu soll bis Ende 2026 / Anfang 2027 ein delegierter Rechtsakt von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. Dieser verpflichtet 18 Monate nach Veröffentlichung alle Hersteller von Bauprodukten zur Bereitstellung eines DPP. Dies bedeutet, dass mit Einführung der neuen Produktnorm für Fenster, Revisionsklappen und Türen auch die verpflichtende Bereitstellung des DPP einhergehen muss. Wie dieser aussieht, wo er gehostet wird und wer dann Zugriff auf die darin enthaltenen Daten bekommt, ist noch nicht bekannt.
Produktnormen
In der Produktgruppe „Türen, Fenster und andere verbundene Produkte“ (SG 4) wurden im aktuellen Normungsauftrag (Stand: 12. Mai 2026) die folgenden Produktgruppen definiert:
Fenster, Revisionsklappen und Türen (windows, hatches and pedestrian doorsets)
Lichtkuppeln und Dachluken (individual rooflights and individual roof hatches)
Dachlichtbänder (continuous rooflights)
Industrie-, Gewerbe- und Garagentore (industrial, commercial and garage doors)
Tore und Schranken (gates and barriers)
Markisen (awnings)
Außenjalousien (external blinds)
Innenjalousien (internal blinds)
Äußere Abschlüsse (external shutters) wie Rollläden, Klappläden etc.
Baubeschläge (building hardware)
In der Norm für Fenster, Revisionsklappen und Türen (WHPD) werden zukünftig die Innen- und Außentüren sowohl als manuell bediente Türen wie auch als kraftbetätigte Türen geregelt. Zusätzlich werden Feuer-, Rauch- und/oder Fluchtfunktionen in die Produktnormen integriert.
In der neuen harmonisierten Produktnorm (hEN) für Fenster, Revisionsklappen und Türen (WHPD) wird die Prüfung und Bewertung der wesentlichen Merkmale der Bauprodukte, deren fortlaufende Produktionskontrolle und die Kennzeichnung und Inverkehrbringung geregelt. Hierbei sieht der Normungsauftrag für die Produktnorm für WHPD nur zwei Produktgruppen vor:
Fenster und Revisionsklappen (windows and hatches)
Türen (pedestrian doorsets)
Es wird also in Zukunft keine Unterscheidung mehr zwischen Innen- und Außentüren geben. Dies bedeutet zugleich, dass die jeweiligen Produktgruppen mit den gleichen wesentlichen Merkmalen deklariert werden müssen. Dies sind bei Türen im aktuellen Normungsauftrag 47 technische Merkmale, 39 Umweltkriterien und 175 deklarationspflichtige Substanzen. Zwar ist „nur“ die Deklaration (Angabe von Werten oder Klassen) von Merkmalen verpflichtend, für die es in dem Land der Inverkehrbringung gesetzliche Anforderungen gibt, aber alle Merkmale, Kriterien und Substanzen müssen in der Leistungserklärung aufgeführt werden, auch wenn diese mit „NULL“ deklariert werden, was bedeutet, dass kein Wert oder Klasse festgestellt wurde.
Ähnlich gestaltet es sich bei Toren, Schranken, Industrie-, Gewerbe- und Garagentoren. Auch hier gibt es nur zwei Produktgruppen:
Industrie-, Gewerbe- und Garagentore (industrial, commercial and garage doors)
Tore und Schranken (gates and barriers)
Allerdings mit deutlich weniger wesentlichen Merkmalen. Bei den Toren und Schranken entfallen zudem die deklarationspflichtigen gefährlichen Substanzen.
Weitere wesentliche Neuerungen in den Produktnormen sind:
Ausschließlich datierte Verweise auf unterstützende Normen
Aufspaltung von wesentlichen Merkmalen in drei Nachweisverfahren (Prüfung, Rechnung, Tabelle)
Neue nach oben und unter offene Leistungsmerkmale
Es müssen allgemeine Produktinformationen, Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsanweisungen für das Produkt zur Verfügung gestellt werden.
Im AVS 3 ist zukünftig die notifizierte Stelle (NB) für die Zuordnung des Produkttyps und der Produktkategorie verantwortlich.
Das Ziel der neuen BauPVO und der neuen hEN besteht darin, einen reibungslos funktionierenden EU-Binnenmarkt für Bauprodukte sicherzustellen. Dabei sollen bestehende Regelungslücken geschlossen und bisherige Ungenauigkeiten vermieden werden. Zudem werden eindeutige Vorschriften angestrebt, um Unterschiede in der Anwendung zwischen den Mitgliedstaaten zu verhindern. Dies soll zum Beispiel mit datierten Verweisen erreicht werden. Ziel ist, dass der freie Warenverkehr nicht durch unterschiedliche nationale Regelungen behindert wird und die Rechtssicherheit für Hersteller, Händler und Anwender steigt. Weiterhin sollen die Nachhaltigkeit der Bauprodukte und die Digitalisierung im Bauwesen gefördert werden.
Fazit
Der Normungsauftrag für Fenster, Revisionsklappen und Türen (WHPD) sowie die Normungsaufträge für Tore, Schranken, Industrie-, Gewerbe- und Garagentore bilden die Grundlagen für die Produktnormung der Zukunft und eröffnen die Chance, den europäischen Binnenmarkt für Bauprodukte zu stärken sowie Innovationen im Bereich Nachhaltigkeit und Digitalisierung voranzubringen. Damit diese Ziele erreicht werden können, ist es jedoch entscheidend, dass die Umsetzung der neuen Normen praxisgerecht erfolgt und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Fenster-, Türen- und Torhersteller nicht durch überzogene Bürokratie gefährdet wird.
Die Branche bekennt sich ausdrücklich zu mehr Transparenz, Ressourcenschonung und Digitalisierung. Gleichzeitig müssen die politischen Entscheidungsträger sicherstellen, dass die neuen Anforderungen – etwa beim digitalen Produktpass (DPP), der Deklaration von Umweltleistungen und gefährlichen Substanzen oder den erweiterten Nachweispflichten – mit Augenmaß gestaltet und in den Normungsprozessen effizient umgesetzt werden können. Nur so können Innovationen gefördert, kleine und mittelständische Betriebe entlastet und faire Wettbewerbsbedingungen im europäischen Markt gewährleistet werden.
Es liegt jetzt an der Europäischen Kommission, den Normungsorganisationen und den Mitgliedstaaten, den Rahmen so auszugestalten, dass die zukünftigen Produktnormen nicht zur Belastung, sondern zum Motor einer zukunftsfähigen und starken Bauprodukten Industrie werden.
Literatur
[1] Europäische Union, Verordnung (EU) Nr. 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Text mit EWR-Bezug). Amtsblatt der Europäischen Union L, 18. Dezember 2024
[2] Europäische Union, Draft COMMISSION IMPLEMENTING DECISION of XXX on a standardisation request to the European Committee for Standardisation as regards doors, windows and other related products in support of Regulation (EU) 2024/3110 of the European Parliament and of the Council, 12. Mai 2026
[3] European Commission, DG GROW. (2023). Harmonized standards under CPR: CPR Acquis, Fast-track and standardization request development process [Webinar]. European Commission.
www.cencenelec.eu/news-events/events/2023/2023-06-29-webinar-cpr
