Verträge: BGB versus VOB/B

Worauf bei welchem Vertragstyp achten?

Seit der Baurechtsreform im Jahr 2018 kommt es in Bauangelegenheiten vermehrt zum Abschluss von BGB-Verträgen. Die überwiegende Mehrzahl bilden aber weiterhin VOB/B-Verträge. In der Vertragsanbahnung wie in der -abwicklung ergibt sich immer wieder die Frage: Worin liegen eigentlich Unterschiede?

Wird vertraglich nichts geregelt, gilt für Bauverträge das BGB-Bauvertragsrecht. Die VOB/B gilt nur dann, wenn diese als Klauselwerk wirksam in den Vertrag einbezogen wird. Letztlich handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie ist ein historisch gewachsenes Regelwerk, welches vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen unter Beteiligung von Vertretern aus dem Auftraggeber- wie auch aus dem Auftragnehmerlager fortgeschrieben wird.

Während das Bauvertragsrecht nur Einzelthemen wie Nachträge, Schlussrechnung und Zustandsfeststellung regelt, enthält die VOB/B...

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