Baurecht

Novelle NRW-Landesbauordnung

Erleichterungen für Sanierungsprojekte ab September

Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (IK-Bau NRW) bewertet die vom Landtag beschlossene Novelle der Landesbauordnung überwiegend positiv. Die Änderungen sollen Umbauten, Aufstockungen und Nutzungsänderungen erleichtern, Verfahren beschleunigen und Bauaufsichtsbehörden entlasten. Sie treten zum September 2026 in Kraft.

Als wichtigen Fortschritt sieht die Kammer die Erleichterungen für Bestandsgebäude. Die sogenannte Oldtimer-Regelung verhindert, dass bei bestimmten Nutzungsänderungen oder Aufstockungen sämtliche vorhandenen Bauteile an heutige Neubaustandards angepasst werden müssen. Das kann den Ausbau von Dachgeschossen, die Umnutzung leer stehender Gebäude und die Schaffung zusätzlichen Wohnraums erleichtern. Zugleich bleiben Bausubstanz und graue Energie erhalten, vermeidbare Abrisse können verhindert werden.

Kammerpräsident Heinrich Bökamp sieht darin mehr Spielraum für wirtschaftliche und ressourcenschonende Lösungen, ohne das notwendige Sicherheitsniveau abzusenken. Positiv bewertet die IK-Bau NRW auch die klarere Fassung der technischen Anforderungen. Im Bauordnungsrecht entfällt die pauschale Bezugnahme auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Maßgeblich sind künftig die gesetzlichen Schutzziele und die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen. Qualifizierte Planerinnen und Planer erhalten damit mehr Möglichkeiten für fachlich begründete Lösungen.

Die Kammer warnt jedoch vor zivilrechtlichen Risiken. Gegenüber der Bauherrschaft können die allgemein anerkannten Regeln der Technik weiterhin den geschuldeten Standard bestimmen. Abweichungen erfordern deshalb klare vertragliche Vereinbarungen, sorgfältige Aufklärung und eine nachvollziehbare fachliche Begründung. Nach Auffassung der IK-Bau NRW besteht auch auf Bundesebene Anpassungsbedarf.

Zur Beschleunigung der Verfahren sollen Prüfingenieure und Prüfsachverständige stärker eingebunden werden. Die Bauaufsichtsbehörden entscheiden weiterhin über Genehmigungen; qualifizierte Fachleute sollen bautechnische Nachweise und Abweichungen prüfen und bescheinigen. Das betrifft Standsicherheit, Brandschutz und Gebäudeeinmessung. Die Kammer erwartet dadurch weniger Grenzstreitigkeiten und bessere Voraussetzungen für digitale Planungsmethoden.

Für den Erfolg der Reform sei die Umsetzung entscheidend. Die IK-Bau NRW fordert aktualisierte Verwaltungsvorschriften, regelmäßige Abstimmungen zwischen Ministerium und Bauaufsichtsbehörden sowie eine gemeinsame Wissensdatenbank für Auslegungsfragen. Alle Behörden sollten zudem an das Bauportal.NRW und die zugehörige Kommunikationsplattform angebunden werden. Dafür müssten die Kommunen technisch, personell und finanziell ausreichend ausgestattet sein. Eine digitale Antragstellung allein beschleunige kein Verfahren, solange Medienbrüche und unterschiedliche Systeme die Bearbeitung erschweren.

Die neue Genehmigungsfiktion und die erweiterte Genehmigungsfreistellung sollten nach einer Erprobungsphase darauf geprüft werden, ob sie Genehmigungszeiten und Baukosten tatsächlich senken oder lediglich Verantwortung verlagern.

-> zur Website IKBAU NRW

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