Baurecht

Null-Position versus Teilkündigung

Wenn vertragliche Leistungen entfallen, sollte sich der Auftragnehmer die Frage stellen: Handelt es sich um eine Null-Position oder um eine Teilkündigung? Was vielen nicht bewusst ist: Die Unterscheidung ist maßgeblich für den Vergütungsanspruch. Wann welche Regelung greift und wie der Auftragnehmer finanzielle Nachteile vermeiden kann, zeigt der Artikel von Weiss Weiss Rechtsanwälte Fachanwälte auf.  

Der Entfall von vertraglich vereinbarten Leistungen ist nicht unüblich. Oftmals stellt sich heraus, dass bestimmte Positionen nun doch nicht erforderlich sind. Es kommt jedoch auch vor, dass Leistungen vom Auftraggeber – aus finanziellen oder auch anderen Gründen – einfach nicht mehr gewünscht werden. Eine häufige Konsequenz ist, dass die Leistung lediglich herausgestrichen wird und dementsprechend nicht mehr in der Schlussrechnung auftaucht. Schließlich entstehen dem Auftragnehmer ja keine Kosten, also kann er auch keine Vergütung einfordern – oder?

Dass ein Vergütungsanspruch beim Entfall...

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