Die neue Maschinenverordnung

Was auf den Metallbau zukommt

Die Rechtsgrundlage für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore ändert sich. Ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Sie löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab, und zwar ohne Übergangsfrist. Bis zum 19. Januar 2027 dürfen Betriebe ihre Anlagen noch nach altem Recht in Verkehr bringen. Danach zählt allein die neue Verordnung. Zugleich liegt die vollständige Liste der unter der Verordnung harmonisierten Normen noch nicht vor. Metallbauer stellen ihre Praxis also unter Zeitdruck um. Experten vom Tüv Süd beantworten in zwei Beiträgen (1/2) Fragen, die bei der Umstellung entstehen.

Für den konstruktiven Metallbau bedeutet die Verordnung keinen Bruch. Der überwiegende Teil der bekannten Anforderungen bleibt erhalten. Neu ist vor allem die Rechtsform. Eine Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie muss nicht erst in nationales Recht überführt werden und geht diesem sogar vor. Das schafft einheitliche Regeln im Binnenmarkt und baut Handelshemmnisse ab. Die inhaltlichen Neuerungen betreffen digitale Technik, Cybersicherheit und autonome Funktionen. Hinzu kommt eine klarere Verteilung der Verantwortung entlang der Lieferkette. Für Betriebe zählt daher weniger...

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